Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

 

Foto: MWAEK

Zweiter „Aktionstag Schwarzarbeit“ in Brandenburg

Einsätze begannen bei Tagesanbruch und endeten am späten Abend

Potsdam/Bonn, 28. Mai 2025. In ihren gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung haben die brandenburgischen kommunalen Ordnungsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und der großen kreisangehörigen Städte Eberswalde, Schwedt und Eisenhüttenstadt zusammen mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Hauptzollämter Potsdam und Frankfurt (Oder) sowie weiteren Behörden des Landes Brandenburg am 21. Mai 2025 den zweiten Aktionstag gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung landesweit durchgeführt. Vorangegangen waren monatelange Planungen aller beteiligten Behörden bei der Koordinierungsstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MWAEK). Die Ergebnisse wurden heute in einem gemeinsamen Pressegespräch von MWAEK und der Generalzolldirektion (GZD) in Potsdam vorgestellt.

Nahezu einen Tag lang kontrollierten insgesamt über 150 Bedienstete der Zollverwaltung zahlreiche Unternehmen unterschiedlicher Branchen und deren Betriebsstätten im gesamten Land Brandenburg. Erste Einsatzteams waren bereits in den frühen Morgenstunden im nordwestlichen Brandenburg im Einsatz. Die Einsatzteams aus dem südlichen Brandenburg kehrten teilweise erst kurz vor Mitternacht von ihren Einsätzen zurück. Flankiert wurden diese Einsatzteams von speziell ausgebildeten Prüfkräften der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Unterstützungsbehörden des Landes Brandenburg, also der Arbeitsschutzverwaltung, Steuerbehörden sowie anderer Behörden, u. a. der Landespolizei, Ausländerbehörden und Gesundheitsämter. Die Einsatzkräfte der FKS prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderliche Arbeitsgenehmigung bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

Insgesamt wurden vor Ort 23 Strafverfahren, insbesondere wegen des Verdachts der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen eingeleitet. Hinzukommt die Einleitung von 49 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die sich mitunter aufgrund des Verdachts der Nichtgewährung von Mindestlohn/Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und unerlaubte Ausländerbeschäftigung ergaben. Daneben ergaben sich mehr als 80 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es mitunter in 26 Fällen der weiteren Prüfungen, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 31 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht ordnungsgemäß abgeführt haben. Darüber hinaus bedarf es in 10 Fällen weiterer Klärung, ob möglicherweise Sozialleistungsmissbrauch vorliegt und in 14 Fällen, ob Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen vorliegen.

Die kommunalen Ordnungsbehörden legten bei ihrer Prüfung insbesondere ein Schwerpunkt darauf, ob Gewerbetreibende ihrer Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nachgekommen sind, die erforderliche Reisegewerbekarte erworben haben oder die Eintragung in die Handwerksrolle für das selbstständige Betreiben eines zulassungspflichtigen Handwerks vorliegt. Hierbei haben sich insgesamt zehn Verstöße gegen die Gewerbeordnung, Handwerksordnung bzw. das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ergeben, in denen Ermittlungsverfahren bereits vor Ort eingeleitet worden sind. In weiteren 28 Fällen sind zusätzliche Nachprüfungen erforderlich, hierunter alleine 18 Fälle, in denen der Verdacht besteht, dass Gewerbetreibende ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig betreiben, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein. Hinzu kamen fünf eingeleitete Verfahren wegen Verdachts auf Verstoß gegen die Preisangabenverordnung sowie eine entsprechende mündliche Verwarnung, ein Verdachtsfall von Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, zwei Verdachtsfälle von Steuerhinterziehung sowie drei Verdachtsfälle von Steuergefährdung, die bereits an die zuständigen Finanzbehörden weitergemeldet worden sind und drei Verdachtsfälle von Verstößen gegen das Nachweisgesetz. Darüber hinaus wurden die Einsatzkräfte in sechs Fällen auf Hygienemängel aufmerksam, die in zwei Fällen so gravierend waren, dass eine umgehende Betriebsschließung angeordnet werden musste. Weiteren sechs Gewerbetreibenden eines zulassungspflichtigen Handwerks wurde wegen Ausübung ihres Gewerbes entgegen der Vorschriften der Handwerksordnung die Untersagung der weiteren Fortsetzung des Betriebes angedroht. Insgesamt wurden von den kommunalen Ordnungsbehörden 85 Betriebsstätten geprüft.

Die Bediensteten des brandenburgischen Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit prüften in verschiedenen Betrieben insbesondere, ob seitens der Arbeitgeber die Bestimmung des Arbeitsschutzes umgesetzt werden. In allen der überprüften Betriebsstätten bzw. Unternehmen wurden Arbeitsschutzmängel gefunden. Dies betraf insbesondere fehlende Feuerlöscher und Verbandsmaterial, die Nutzung von ungeprüften Arbeitsmitteln sowie Abweichung von arbeitsstättenrechtlichen Regelungen. Die insgesamt zwölf festgestellten Bußgeldtatbestände befinden sich derzeit noch in der Überprüfung.

Dr. Frederike Haase, Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg, betonte die Notwendigkeit dieser Kontrollen: „Nur durch eine intensive Kooperation aller für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständigen Behörden bleibt gewährleistet, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die einem fairen Wettbewerb dienen, auch eingehalten werden. Dank des großen Engagements und der Motivation der Mitarbeitenden des Zolls und aller am Einsatz beteiligten Behörden konnte der 2. Aktionstag gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Brandenburg erfolgreich durchgeführt werden.“ Die Prüfungen dienen auch dazu, die redlichen Betriebe vor unlauterem Wettbewerb durch diejenigen zu schützen, die sich erhoffen, durch die Missachtung von Regeln Wettbewerbsvorteile zulasten der Wirtschaft und der Allgemeinheit zu verschaffen. „Der Aktionstag hat gezeigt, dass sich der größte Teil der Unternehmen an die Vorschriften hält. Dies ist ein sehr gutes Zeichen für die soziale Verantwortung der brandenburgischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“, ergänzte die Staatssekretärin.

Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der Generalzolldirektion: „Ich bin begeistert, dass nach dem Startschuss im Jahr 2024 bereits der zweite Aktionstag in Brandenburg erfolgreich durchgeführt wurde. Die Ergebnisse verdeutlichen eindrucksvoll, wie reibungslos die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls funktioniert. Das abgestimmte zwischenbehördliche Zusammenwirken ist ein klarer Ausdruck qualitativ hochwertiger Arbeit. Durch gemeinsame Maßnahmen wie diese senden wir ein ganz deutliches Zeichen an die ‚schwarzen Schafe‘ und mittelbar auch an die rechtstreuen Unternehmen, die es zu unterstützen gilt.“

Hintergrund:

Das Land Brandenburg und die Generalzolldirektion haben 2023 im Rahmen einer Absichtserklärung zur Intensivierung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung gemeinsame Aktionstage von Zoll und Landesbehörden vereinbart. Beim Ersten Aktionstag 2024 im Land Brandenburg wurden landesweit Betriebe des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes geprüft. Perspektivisch wird es daher auch im Jahr 2026 erneut einen gemeinsamen Aktionstag im Land Brandenburg geben.