Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Fachkräfte mit Zuwanderungsgeschichte leisten einen zunehmend wichtiger werdenden Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung im Land Brandenburg. Für den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Aufnahme einer qualifizierten Berufstätigkeit sind Berufsabschlüsse sehr hilfreich.
Wer einen Abschluss im Ausland erworben hat, hat daher seit 2012 das Recht, seine Berufsqualifikation in einem Anerkennungsverfahren formal feststellen zu lassen. Hierbei wird geprüft, ob ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist.
Bei reglementierten Berufen ist die Anerkennung eine Voraussetzung, um in dem jeweiligen Beruf arbeiten zu können. Reglementiert sind in Deutschland beispielsweise Gesundheitsberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst.
Aber auch in nicht reglementierten Berufen, wie beispielsweise im Handwerk, ist es oft sinnvoll, eine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation anzustreben. Sie erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Fähigkeiten und Kenntnisse von Fachkräften und ermöglicht Beschäftigten eine Gleichstellung im Beruf und eröffnet Karrieremöglichkeiten. Nach einer Berufsanerkennung steigen, wie Studien ergeben haben, nicht nur die Beschäftigungschancen, sondern auch die Verdienstmöglichkeiten.
Neben der vollen Gleichwertigkeit, die bedeutet, dass der ausländische Abschluss als rechtlich gleichwertig mit dem entsprechenden deutschen Referenzberuf anerkannt wird, gibt es auch die teilweise Gleichwertigkeit. Hierbei werden Teile der Ausbildung als gleichwertig anerkannt, andere jedoch nicht. Im Anerkennungsbescheid werden diese Unterschiede mitgeteilt, damit die Antragstellenden mit einer Anpassungsqualifizierung die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten ausgleichen können. Im Anschluss daran kann ein Folgeantrag auf Berufsanerkennung gestellt werden.
Die Anerkennungsverfahren für bundesrechtlich geregelte Berufe wie beispielsweise Pflegekräfte und Ärzte sind im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) enthalten, für landesrechtlich geregelte Berufe wie beispielsweise Lehrerin/Lehrer, Erziehungs- oder Ingenieursberufe sind die Anerkennungsverfahren im Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BbgBQFG) festgelegt.
Für die Durchführung der Anerkennungsverfahren sind unterschiedliche Stellen zuständig, je nachdem, um welchen Beruf es sich handelt und wo der Wohnort ist. Das Anerkennungsverfahren ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus und der Herkunft des Abschlusses. Anträge auf Anerkennung können auch aus dem Ausland gestellt werden. Im Land Brandenburg bieten verschiedene Beratungsangebote professionelle Unterstützung rund um das Thema Berufsanerkennung und Anerkennung von Ausland erworbenen Berufsabschlüssen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Berufsanerkennung:
Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und Verfahren der Berufsanerkennung für Fachkräfte und Arbeitgeber mit Hinweisen („Anerkennungs-Finder“) zu den zuständigen Stellen auf dem zentralen Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.
Informationen rund um das Thema Berufsanerkennung des Bundeinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Informationen rund um das Thema Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz.
Informationen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen mit Hinweisen zu den Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen im Land Brandenburg des IQ-Netzwerks Brandenburg.
Beratung zur Berufsanerkennung für Fachkräfte im Ausland der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesagentur für Arbeit:
Informationen zu den reglementierten Berufen der Bundesagentur für Arbeit.