Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

 

Treibhausgasneutrale Landesverwaltung

Die öffentliche Hand hat eine zentrale Vorbildfunktion bei der Erreichung von Klimaneutralität. Brandenburg hat sich im Klimaplan Brandenburg das Ziel gesetzt, seine Landesverwaltung systematisch auf Klimaneutralität umzustellen.

Treibhausgasemissionen entstehen in allen emissionsrelevanten Bereichen der Landesverwaltung bei Energieerzeugung, -versorgung und -verbrauch. Insbesondere betrifft dies den allgemeinen Stromverbrauch, Wärme und Kühlung, den Betrieb von Rechenzentren, Fuhrparke, Dienstreisen, Betrieb von Maschinen, Werkzeugen und Geräten, die Auftragsvergabe für Produkte, Dienst- und Bauleistungen, die Abfallentsorgung, den Kantinenbetrieb, die Druchführung von Veranstaltungen und weitere Maßnahmen.

Aber auch Treibhausgasemissionen aus dem Betrieb und der Nutzung von landeseigener Gebäude und Liegenschaften wie die Art der Flächenversiegelung/-beläge für Wege, Parkplätze, Grünflächenbewirtschaftung (Energieverbrauch) und das Thema Fahrradstellplätze werden in die Planungen zur Treibhausgasreduktion einbezogen.

Zugleich leistet das Land als Flächeneigentümerin seinen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Wie Klimaschutzaspekte bei der Organisation der Landesverwaltung berücksichtigt werden, ist im Klimaplan in dem übergreifenden Handlungsschwerpunkt „8.1 Treibhausgasneutrale Landesverwaltung“ untersetzt.

Nicht zuletzt soll das Verwaltungshandeln auf kommunaler Ebene klimaneutral gestaltet werden.

Handlungsbereiche und Maßnahmen

Um das Ziel der treibhausgasneutralen Landesverwaltung zu erreichen, sollen die Klimaplan-Maßnahmen die erforderliche substanzielle Reduktion der direkten und indirekten Energieverbräuche und Treibhausgasemissionen bewirken. Vorrangig wird sein, den Energiebedarf zu senken, thermische und elektrische Energie effizient und emissionsneutral bereitzustellen, umzuwandeln, zu nutzen und zu speichern sowie erneuerbare Energien umfangreicher zu nutzen.

Die Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 8.1 "Treibhausgasneutrale Landesverwaltung des Klimaplans" sind diesen drei Handlungsbereichen zugeordnet:

  1. Geeignete institutionelle Strukturen und konzeptionelle Voraussetzungen für eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung schaffen
    Innerhalb der Landesverwaltung sollen erforderliche Strukturen, Abläufe und Entscheidungswege zur ressortübergreifenden Prozesskoordinierung und
    -steuerung geschaffen werden.
    Bereits umgesetzt wurde beispielsweise ein Meilenstein der Klimaplan-Maßnahme „M 8.1.5 Nachhaltige und zirkuläre öffentliche Beschaffung“. Die 2024 abgeschlossene Bestandsaufnahme zum Stand der nachhaltigen Beschaffung in der Landesverwaltung Brandenburg 2019 bis 2021 macht transparent, welche sozialen und umweltbezogenen Anforderungen bereits in Ausschreibungen und Verträgen der Landesverwaltung Berücksichtigung findet und stellt eine wertvolle Informationsgrundlage, um zielführende Ansatzpunkte für die Stärkung der Nachhaltigkeit in der Beschaffung zu identifizieren.
  2. Sofortmaßnahmen für Energieresilienz, -monitoring und –effizienzsteigerung im Verwaltungsbetrieb sowie zur Steigerung der EE-Stromerzeugung und Eigenstromnutzung umsetzen
    Bereits kurzfristig wurden im Verwaltungsbetrieb Transformationsmaßnahmen durchgeführt, um schnell nutzbare Potenziale zur Minderung des Energieverbrauchs und der Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien zu heben.
    Beispielsweise wurden die Klimaplan-Maßnahmen „M 8.1.6 Transformations-, Effizienz- und Energiesparmaßnahmen auf Landesliegenschaften“ sowie „M 8.1.7 Stärkung der Energieresilienz der Hochschulen des Landes Brandenburg“ im Rahmen des Brandenburg-Pakets in den Jahren 2023/2024 umgesetzt. Die Investitionen hatten einen Umfang von rund 12 Millionen Euro. Unter anderem wurde die Beleuchtung auf energiesparende LED umgerüstet, um substanziell Strom einzusparen. Zudem wurden mehrere Photovoltaik-Anlagen installiert. Die so möglich gewordene Stromeigenproduktion trägt zur Energieresilienz bei und reduziert aufgrund der Umstellung auf die Nutzung von Energieträgern aus erneuerbaren Quellen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
  3. Mittelfristige Reduktion von direkten und indirekten Energieverbräuchen und Treibhausgasemissionen vorbereiten
    Auf Basis von Wirtschaftlichkeits- und Lebenszykluskostenbetrachtungen werden bereits kurzfristig Maßnahmen in den Behörden und Einrichtungen der mittelbaren Landesverwaltung angestoßen und umgesetzt, deren Effekte mittelfristig die Reduktion von direkten und indirekten Energieverbräuchen und Treibhausgasemissionen bewirken.

Bereits umgesetzt wurde die Klimaplan-Maßnahme „M 8.1.14 Ressortübergreifende Arbeitsgruppe für klimagerechte Gemeinschaftsverpflegung in landeseigenen Kantinen“. Sie ist als Maßnahme 7b in der Ernährungsstrategie Brandenburg „Brandenburg ernährt sich nachhaltig“ beschlossen. Erarbeitet wurde ein Maßnahmenplan für drei Akteursgruppen Tischgäste/Mitarbeitende, Betreiber und Auftraggebende, der sich strikt am „DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Betrieben, Behörden und Hochschulen“ orientiert.