Fachkräftesicherung
Die gute wirtschaftliche Entwicklung in Brandenburg sowie der demografische Wandel haben trotz Corona-bedingter Rückgänge im Vorjahr im Jahr 2021 erneut zu einem Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und zum Abbau von Arbeitslosigkeit geführt. In vielen Unternehmen aus fast allen Wirtschaftsbereichen wird die Suche nach geeignetem Personal immer schwieriger.
Aktivitäten zur Fach- und Arbeitskräftesicherung sind zunehmend ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Brandenburger Unternehmen und damit nicht zuletzt für den Wohlstand des Landes.
Zwar ist Fachkräftesicherung vorrangig eine Aufgabe der Unternehmen und Sozialpartner, das Land flankiert die betrieblichen Aktivitäten jedoch. Dies geschieht durch ein umfassendes Unterstützungssystem für Unternehmen und Beschäftigte sowie durch eine Fach- und Arbeitskräftestrategie, die zentrale Handlungsschwerpunkte aufzeigt und mit ausgewählten Aktivitäten untersetzt.
Mit seiner Arbeits- und Fachkräftestrategie setzt das Land unter dem Leitmotiv „Fachkräfte bilden, halten und für Brandenburg gewinnen“ den politischen Rahmen für das wichtige Thema der Fach- und Arbeitskräftesicherung. Das Leitmotiv definiert dabei die drei strategischen Handlungsfelder, die mit insgesamt sieben Handlungsschwerpunkten und vielen Aktivitäten verschiedener Ressorts der Landesregierung untersetzt wurden.
Die Langfassung der Fach- und Arbeitskräftestrategie beinhaltet auch eine umfangreiche Analyse des Brandenburger Arbeitsmarktes. Die Kurzfassung konzentriert sich auf die wesentlichen Inhalte der Strategie.
Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt von Beschäftigten aller Branchen nachhaltig. Berufsfelder und Tätigkeitsanforderungen werden einem starken Wandel unterliegen. Mit der Veränderung von Berufsbildern gehen sowohl Chancen wie auch Risiken einher. Einige traditionelle Berufe werden sich stark modernisieren, andere Berufe eventuell an Bedeutung verlieren und neue Berufe werden entstehen und dies auf allen Qualifikationsebenen. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass sich mittelfristig Verluste und Zuwächse an Arbeitsplätzen auf dem Brandenburger Arbeitsmarkt die Waage halten werden. Allgemeingültig ist bereits heute die Aussage, dass sich innerhalb des Berufslebens ein erheblicher Lern-und Wissensbedarf für jeden Beschäftigten ergibt, welcher ein ständiges Weiterlernen erfordert. Eine gut organisierte Weiterbildung und Qualifizierung bietet daher eine gute Perspektive mit diesem Veränderungsprozess erfolgreich umzugehen.
Zu bisherigen Veränderungen in den Brandenburger Unternehmen im Zuge der Digitalisierung und ihren Auswirkungen auf Beschäftigung, Arbeitsformen und Qualifizierungsbedarfe hat die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH eine umfangreiche Studie veröffentlicht.
Mit der ESF-Förderung unterstützen wir kleine und mittlere Brandenburger Unternehmen (KMU) durch einen Lohnkostenzuschuss dabei, (Nachwuchs-)Talente im Rahmen einer betrieblichen Innovation für ihr Unternehmen zu begeistern. Auf diese Weise können hochqualifizierte Fachkräfte ihre Karrierechancen in der Region kennenlernen - auch in Kleinstunternehmen und bereits während des Studiums. So legen sie den Grundstein für eine langfristige berufliche Perspektive im Land Brandenburg. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) setzt die Richtlinie um.
Was wird gefördert?
Werkstudierende:
- Lohnkostenzuschuss für die Teilzeitbeschäftigung (mindestens 15 und maximal 20 Wochenstunden) von in Vollzeit immatrikulierten Werkstudierenden im Rahmen einer betrieblichen, studentischen Innovationsaufgabe.
- Maximale Zuschusshöhe 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 705 €/Monat.
- Förderdauer mindestens 6 bis maximal 12 volle Kalendermonate.
Innovationsassistentinnen/Innovationsassistenten:
- Lohnkostenzuschuss für die Beschäftigung (mindestens 20 Wochenstunden) von Absolventinnen und Absolventen einer staatlichen / staatlich anerkannten Hochschule beziehungsweise einer geregelten beruflichen Aufstiegsfortbildung als Innovationsassistentinnen oder -assistenten für eine innovative Aufgabe im Unternehmen.
- Maximale Zuschusshöhe 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 1.560 €/Monat.
- Förderdauer mindestens 12 bis maximal 24 volle Kalendermonate.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Förderung der Arbeitsmarktintegration junger von Arbeitslosigkeit bedrohter oder betroffener Fach- und Arbeitskräfte im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021–2027 „Perspektive Job – Jugend in Ausbildung und Arbeit“
Es werden arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte junge Erwachsene zwischen 18 und unter 27 Jahren mit dem Ziel der Beschäftigungssicherung beziehungsweise der Integration in Arbeit oder Ausbildung gecoacht.
Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Was wird gefördert?
Coaching von arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Erwachsenen
Die Projekte haben konkret folgende Coaching-Elemente anzubieten:
a) Vermittlungscoaching
Hierbei erhalten die Teilnehmenden unter anderem Unterstützung bei der Herstellung von Kontakten zu Unternehmen, Hilfen bei Bewerbungsaktivitäten und bei der Berufswegeplanung. Bei erfolgreicher Vermittlung kann den Teilnehmenden eine Begleitung während der ersten Beschäftigungsmonate durch die Zuwendungsempfangende beziehungsweise dem Zuwendungsempfangenden angeboten werden (maximal sechs Monate).
b) Kompetenzcoaching
Bei analysierten Kompetenzlücken, die einer erfolgreichen Vermittlung entgegenstehen, werden den Teilnehmenden gezielte und individuell abgestimmte Bildungsangebote gegebenenfalls unter Einbeziehung der Eingliederungsleistungen nach § 16 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 44 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch SGB III unterbreitet.
c) Sozialcoaching
Sollten Vermittlungshemmnisse bei den Teilnehmenden im Sozialverhalten beziehungsweise im sozialen Umfeld oder im Fehlen weiterer sozialer Schlüsselkompetenzen begründet sein, wird ein individuelles, sozialpädagogisch angelegtes Coaching angeboten.
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Förderart
Zuschuss
Zuwendungsfähig sind die für die Projektumsetzung erforderlichen Personal- und Sachausgaben sowie die Ausgaben für Leistungen, die Teilnehmende zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II beziehen. Indirekte Ausgaben werden nach Artikel 54 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060 anhand eines Pauschalsatzes in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben gefördert.
Die Bewilligung von Personal- und Sachausgaben ist auf einen Betrag in Höhe von 4 700 Euro pro Teilnehmenden begrenzt.
Sie dürfen zudem maximal bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Die Ausgaben der nach § 6 SGB II zuständigen Trägerinnen beziehungsweise Träger für Leistungen an Teilnehmende zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II werden pauschaliert berücksichtigt, mit einem monatlichen Betrag pro Person in Höhe von 438 Euro gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/1060. Der Anteil dieser Ausgaben an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben beträgt mindestens 40 Prozent.
Der Zuschuss ist auf einen Höchstbetrag von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben begrenzt.
Antragsverfahren
Anträge auf Förderung, einschließlich der erforderlichen Konzepte (entsprechend der Anlage), sind zu einem bestimmten Stichtag über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren unter www.ilb.de). Hier wird auch der jeweilige Stichtag für die Einreichung der Anträge bekannt gegeben.
Bewilligungsverfahren
Über die Gewährung der Zuwendung entscheidet die Investitionsbank des Landes Brandenburg (Bewilligungsbehörde) unter der Berücksichtigung eines fachlichen Votums der WFBB. Die Grundlage für die Bewilligung bilden der Antrag und die dazu einzureichenden Anlagen (Darstellung der notwendigen Vorhabenbestandteile mit konkreter Aufstellung der Ausgaben). Maßgeblich für die Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit des Vorhabens ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Bewilligung der Förderung.
Förderzeitraum:
Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 25.09.2023 bis 22.10.2023 möglich. Der voraussichtliche Maßnahmenbeginn wird ab 01.02.2024 sein.
Geltungsdauer
Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Weitere Informationen:
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB vom 25.09.2023 bis 22.10.2023 zu stellen. Der voraussichtliche Maßnahmenbeginn wird ab 01.02.2024 sein.
wfbb.de/unsere-services/foerderprogramme/perspektive-job-jugend-ausbildung-und-arbeit/
Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Infotelefon Arbeit
Tel.: 0331 660-2200
Internet: www.ilb.de
Das Regionale Integrationsnetzwerk im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ verfolgt das Ziel, die Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrantinnen und Migranten im Land Brandenburg nachhaltig zu verbessern. Daran wirken im Regionalen Integrationsnetzwerk zurzeit acht Teilvorhaben inkl. Koordinierung mit unterschiedlichen Aufgaben und Zielgruppen mit. Alle Angebote sind kostenlos.
Schwerpunkte des Netzwerks sind:
Teilnehmendenprojekte
- Beratung, Begleitung und Qualifizierungen für Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen und dem Ziel einer bildungsadäquaten Beschäftigung.
- Beratung und Unterstützung von KMU zur internationalen Fachkräftegewinnung und -beschäftigung sowie zur betrieblichen Integration.
- Begleitung von ausländischen Fachkräften, die in Brandenburg arbeiten wollen.
- Schulungen und Informationen für Arbeitsmarktakteure zur Fachkräfteeinwanderung
Strukturprojekte
Zusätzlich bietet die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung an sieben Standorten Orientierung bei Fragen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen an. Das Projekt Faire Integration berät Menschen aus Drittstaaten in arbeits- und sozialrechtlichen Belangen.
Das Regionale Integrationsnetzwerk Brandenburg wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
Kontakt Koordinierungsstelle:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Referat 52 Arbeitsmarktintegration, Fachkräfte
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Franziska Lohse (Projektleitung)
Tel.: (0331) 866-197676
Fax: (0331) 866-1908
E-Mail: franziska.lohse@mwae.brandenburg.de
www.brandenburg.netzwerk-iq.de
https://www.facebook.com/IQNetzwerkBrandenburg/
Wie kann es konkret gelingen, Fachkräfte für das eigene Unternehmen zu bilden, zu halten und zu gewinnen? Die Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH unterstützt mit einem umfassenden Informations- und Beratungsangebot Unternehmen in Fragen der strategischen Personalentwicklung, zu Aus- und Weiterbildung, zu Guter Arbeit und weiteren Möglichkeiten der Personalgewinnung. Diese individuelle und kostenfreie Beratung beinhaltet auch Informationen zu Fördermöglichkeiten, z.B. für Weiterbildungsmaßnahmen.
Mit den Regionalcentern in Potsdam, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Neuruppin bietet die WFBB ihren kompetenten Service landesweit und mit entsprechender Kenntnis der regionalen Akteure und Netzwerke.
Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpersonen des Teams Arbeit und Qualifizierung der WFBB finden Sie hier.
Die persönliche Beratung wird ergänzt durch ein umfassendes Online-Informationsangebot bestehend aus dem Fachkräfteportal und dem Brandenburger Fachkräfteinformationssystem (FIS).
Brandenburg ist eine attraktive Region zum Arbeiten und zum Leben. Mit dem Fachkräfteportal der Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH können passende Jobs oder Ausbildungsplätze aus über 6.000 Angeboten ausgewählt werden.
Und: Brandenburg kann als Ort zum Leben, zum Studieren oder als optimaler Standort für eine Neuansiedlung entdeckt werden.
Jugendliche, Eltern und Betriebe erhalten Informationen über die attraktiven beruflichen Perspektiven und Unterstützungsmöglichkeiten vor und während der Ausbildung.
Details zur Fachkräftesituation in Brandenburg finden Sie regional, sektoral und thematisch aufbereitet im Fachkräfteinformationssystem.
Welcome Assistenten informieren über das Thema Einreise nach Brandenburg zum Arbeiten oder Studieren.
Das Brandenburger Fachkräfteinformationssystem bietet aktuelle Statistiken und Informationen zur Fachkräftesituation im Land Brandenburg, jeweils aufbereitet nach den Brandenburger Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den Regionalen Wachstumskernen und für spezifische Branchen und Berufe. Einschätzungen zur zukünftigen regionalen Entwicklung am Arbeitsmarkt und damit zur Fachkräftesituation ermöglicht der Fachkräftemonitor. Dieses Angebot wird ergänzt durch den Demografierechner Brandenburg, der es insbesondere Betrieben ermöglicht, ihre Altersstrukturen im Vergleich zu landesweiten und branchenspezifischen Vergleichszahlen zu analysieren.
Das Land Brandenburg fördert seit 2016 die Betriebliche Begleitagentur. Das Projekt unterstützt besonders kleine und mittelständische Unternehmen bei der Beschäftigung und Qualifizierung von Migranten und Geflüchteten. Das Projekt agiert landesweit und leistet einen Beitrag zur betrieblichen Integration und Fachkräfteentwicklung von Zugewanderten.
Die Begleitagentur berät und informiert Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Hinblick auf Arbeit und Ausbildung, stellt Kontakt zur Arbeitsverwaltung her, unterstützt einstellende Betriebe durch einen Coach und hilft bei der Gewinnung betrieblicher Mentoren. Vor allem der direkte Kontakt zu kleinen und mittleren Betrieben sowie die klare Botschaft, bei Problemen und Fragen seid ihr nicht allein, wird die Arbeitsmarktintegration von Migranten und Geflüchteten spürbar verbessern.
Mit dem EU-Beitritt einiger osteuropäischer Staaten und durch den Anstieg der Zuwanderung aus Drittstaaten, insbesondere von Flüchtlingen, steigt zugleich die Gefahr der Arbeitsausbeutung und Abdrängung in die illegale Beschäftigung. Es sind vor allem ausländische Arbeitskräfte in prekären Arbeitsverhältnissen, denen u.a. Lohn vorenthalten, Überstunden nicht vergütet und hohe Beiträge für Unterkunft und Verpflegung vom Lohn abgezogen werden. Teilweise werden die Aufenthaltspapiere entzogen und die Betroffenen werden zum Abarbeiten hoher Schulden zur Arbeitsaufnahme gezwungen. Daraus ergibt sich ein besonderer Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Für die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt ist es wichtig, dass sich alle – also Beschäftigte und Unternehmen – an die Regeln halten.
Seit 2013 wird dazu landesweit ein Projekt gefördert, seit 2016 als „Fachstelle für Migration und Gute Arbeit Brandenburg“. Die häufigsten Beratungsanfragen beziehen sich auf arbeitsrechtliche Fragen wie z.B. Lohn, Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaub, sowie über sozialrechtliche Fragen wie z.B. Kranken- und Pflegeversicherung. Mit diesem mehrsprachigen Beratungsangebot soll verhindert werden, dass Zuwanderer und insbesondere Geflüchtete als „billige Arbeitskräfte“, die ihre Rechte nicht kennen, ausgebeutet werden.
Die Fachstelle hat ihren Hauptsitz in Potsdam und in Frankfurt (Oder). Außerdem ist die Fachstelle landesweit auch mobil unterwegs, um z.B. Saisonarbeiter auf den Feldern und Geflüchtete in den Unterkünften zu ihren Arbeitsrechten zu informieren. Die Fachstelle führt auch Schulungen zu arbeitsrechtlichen Fragen durch steht als Ansprechpartnerin für staatlichen Stellen und Institutionen, die mit Fällen von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in Berührung kommen (wie z.B. Polizei, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Ausländerbehörden, Jobcenter usw.) zur Verfügung.
Die Fachstelle wird von der Weiterbildungseinrichtung ARBEIT UND LEBEN Berlin-Brandenburg, die gemeinsam vom DGB und den Volkshochschulen getragen wird, betrieben. Weitere Informationen zur Fachstelle finden Sie hier.
Die Betriebliche Begleitagentur (bea) stellt auf ihren Webseiten Videos von Brandenburger Unternehmen zur Verfügung, die erfolgreiche Beispiele der betrieblichen Integration in Brandenburg dokumentieren.
Zum Beispiel finden Sie dort folgende Videos:
Transferlogistik
Oberhavel
Inselhotel
bea-Trailer
Eine Übersicht aller Videos finden Sie hier.