Förderung im Energiebereich
Zwei wesentliche Ziele der brandenburgischen Energiestrategie 2040 liegen in der Steigerung der Energieeffizienz in den Unternehmen und dem weiteren Ausbau der Nutzung Erneuerbarer Energien. Hierzu werden unterstützend verschiedene Förderprogramme angeboten.
Das Förderprogramm „Brandenburg Paket Energie“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie ist am 15.03.2023 an den Start gegangen. Förderanträge konnten bis zum 22.04.2024 gestellt werden. Brandenburgische Unternehmen sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Kommunen waren im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten antragsberechtigt und konnten Förderanträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Das Programm ist Bestandteil des am 16. Dezember 2022 vom Landtag beschlossenen sogenannten Brandenburg-Pakets.
Ziel des „Brandenburg Pakets Energie“ ist es, die infolge hoher Energiepreise und Inflation stark gestiegenen finanziellen Belastungen der märkischen Unternehmen abzumildern. Bis Ende 2024 läuft die Bearbeitung der gestellten Förderanträge und der einzureichenden Verwendungsnachweise durch die ILB... Insgesamt wurden 295 Anträge eingereicht und davon wurden 171 zugesagt.
Nähere Informationen zum Programm finden Sie auf der Website der ILB.
Weitere Energieförderprogramme werden mit finanzieller Hilfe des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) angeboten. In der laufenden EU-Förderperiode 2021-2027 gibt es drei neue Richtlinien im Bereich der Energieförderung: Energieeffizienz Brandenburg, Erneuerbare Energien Brandenburg, und Wasserstoff-Speicher Brandenburg. Diese sind im Sommer 2024 in Kraft getreten und knüpfen inhaltlich an die RENplus Richtlinie 2014–2020 an.
Energieeffizienz Brandenburg
Bild: MVOPro/pixabay
Um den Unternehmen in Brandenburg Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie, mit Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg, aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein neues Förderprogramm an den Start gebracht. Das Förderprogramm „Energieeffizienz Brandenburg“ richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen. Voraussetzung: Die Eckdaten der geplanten Maßnahme müssen im Rahmen einer Prüfung, eines sogenannten Energieaudits gemäß DIN EN 16247, von einem externen Gutachter ermittelt und die zur Förderung beantragte Maßnahme zur prioritären Umsetzung empfohlen worden sein. Die Förderung in Form eines Zuschusses ist technologieoffen, das heißt, die Technologiewahl wird nicht eingeschränkt. Jedes Vorhaben muss anhand der Berechnungen des Energieaudits eine jährliche Mindesteinsparung von 5 Tonnen je CO2-Äquivalenten pro Vorhaben erreichen.
Zuwendungsempfangende des neuen Programms können juristische Personen des privaten Rechts im Rahmen ihrer Tätigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft (KMU), Einzelunternehmen und Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft (KMU) oder Stadtwerke/Versorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sein. Eine Förderung ist nur zulässig bei Reduzierung des Endenergieverbrauchs um mindestens 15 Prozent der Endenergie oder Reduzierung um mindestens 15 Prozent der erzeugten CO2-Emissionen durch das jeweilige (Teil-) Vorhaben.
Weitere Informationen und Förderbedingungen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular gibt es auf der Homepage der ILB: https://www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/energieeffizienz-brandenburg-2024/
Die neue Richtlinie wurde im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 08.05.2024 veröffentlicht: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2018_24.pdf
Erneuerbare Energien Brandenburg
Bild: macrovector/freepik
Um den Unternehmen in Brandenburg Unterstützung bei geplanten Investitionen in die Errichtung Erneuerbarer Energien Anlagen zu bieten, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie mit Unterstützung der Investitionsbank des Landes Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ein weiteres Förderprogramm an den Start gebracht. Das Programm „Erneuerbare Energien Brandenburg“ richtet sich vorrangig an Kleine und Mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und ausnahmsweise auch an Großunternehmen wie Stadtwerke und Versorger gemäß Energiewirtschaftsgesetz Es knüpft inhaltlich an die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Maßnahmen zur Senkung der energiebedingten CO2-Emissionen im Rahmen der Umsetzung der Energiestrategie des Landes Brandenburg (RENplus Richtlinie 2014 – 2020) an.
Gefördert werden die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf künstlichen Gewässern, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zur gleichzeitigen Nutzung für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion und PV-Stromproduktion, der Neubau von fischfreundlichen Wasserkraftanlagen und Investitionen in Tiefengeothermieanlagen und die dazugehörigen Bohrungen zur thermischen Nutzung. Erkundungsbohrungen können nicht gefördert werden. Die Förderung erfolgt ab einer Bagatellgrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen von 200 000 Euro pro Vorhaben
Weitere Informationen und Förderbedingungen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der ILB: www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/erneuerbare-energien-brandenburg
Die neue Richtlinie finden Sie im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 05.06.2024 unter: bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2022_24.pdf
Wasserstoff-Speicher Brandenburg
Bild: vanitjan/freepik
Mit „Wasserstoff/Speicher Brandenburg“, dem Programm zur Förderung von Wasserstoffprojekten und Speichervorhaben, steht ein weiteres Energieförderprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Verfügung. Unterstützt werden Anlagen zur Erzeugung und Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff, die Errichtung und Umrüstung von Transport-, Verteilungs- und Speicherinfrastrukturen für erneuerbaren Wasserstoff und Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von Strom sowie der Nutzung der gespeicherten Energie in Kombination mit der entsprechenden Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien.
Die Bearbeitung liegt in den Händen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Ziel der Förderung ist die Integration der erneuerbaren Energien in Brandenburg durch den Einsatz von Wasserstofftechnologien und die Entwicklung von intelligenten Energiesystemen, Netzen und Speichersystemen.
Fördernehmer sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung. Gefördert werden können Vorhaben, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 200.000 Euro betragen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm sowie das Antragsformular gibt es auf der Homepage der ILB: www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/wasserstoff-speicher-brandenburg-2024
Die neue Richtlinie finden Sie im Amtsblatt des Landes Brandenburg vom 26.06.2024 unter: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2025_24.pdf