Landesregulierungsbehörde
Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt eine Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze vor. Ziel ist es, den Wettbewerb in der Energieversorgung zu stärken, mehr Transparenz im Energiemarkt und günstige Preise für den Endverbraucher zu gewährleisten. Die Regulierungsaufgaben für Brandenburg nimmt die Bundesnetzagentur wahr, kontrolliert von der Landesregulierungsbehörde.
Seit dem Jahr 2009 unterliegen die deutschen Strom- und Gasnetze dem System der Anreizregulierung. Das heißt, dass die Bundesnetzagentur oder die Landesregulierungsbehörden die Erlöse festlegen, die die Netzbetreiber erwirtschaften dürfen. Den Netzbetreibern steht ein festes jährliches Budget zur Verfügung, mit dem sie Erhalt, Ausbau und Betrieb der Netzinfrastruktur finanzieren. So können sie einen angemessenen Gewinn erwirtschaften. Dieser ist umso höher, je wirtschaftlicher ein Unternehmen arbeitet.
Änderung der Zuständigkeiten
Mit einem Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg sind 2011 die Zuständigkeiten für die Regulierung auf die Bundesnetzagentur übertragen worden. Brandenburgische Energieversorgungsunternehmen und Energienetzbetreiber senden daher bitte alle Anträge, Anfragen und Unterlagen - wie geprüfte Jahresabschlüsse und Gleichbehandlungsberichte - direkt an die Bundesnetzagentur.
Die Brandenburger Landesregulierungsbehörde wacht darüber, dass die Bundesnetzagentur ihre Aufgaben wahrnimmt. Hierfür ist das Referat 31 „Grundsatzfragen Energie, Energierecht“ im Ministerium für Wirtschaft und Energie zuständig.