Ausbildung im dualen System
Die Berufsausbildung im sogenannten dualen System mit staatlich anerkanntem Abschluss ist in Deutschland der traditionelle Weg in den Beruf und zeichnet sich durch die Vermittlung einer hohen beruflichen Handlungskompetenz aus.
Die zugrundeliegenden Ausbildungsordnungen werden regelmäßig aktualisiert, so dass Jugendliche durch die duale Berufsausbildung bestmöglich auf die Anforderungen der Arbeitswelt vorbereitet werden. Die Chancen für den Übergang in eine anschließende Beschäftigung sind ausgezeichnet.
Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten:
- in einem Betrieb, z.B. in der Wirtschaft, in der Verwaltung oder in Praxen eines freien Berufs und
- in der Berufsschule.
Rechtsgrundlage für die betriebliche Ausbildung im dualen System ist das Berufsbildungsgesetz und für die Ausbildung in einem Handwerksberuf die Handwerksordnung.
Beide Gesetze regeln unter anderem die Rechte und Pflichten der Ausbildungsbetriebe und der Auszubildenden, den Berufsausbildungsvertrag, der die individuelle Rechtsgrundlage eines Ausbildungsverhältnisses darstellt, das System der anerkannten Ausbildungsberufe sowie die Aufgaben der zuständigen Stellen, das heißt in der Regel der Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern usw.
Die Rechtsgrundlage des zweiten Lernortes, der Berufsschule, ist das Brandenburgische Schulgesetz. Die wichtigste Bestimmung hier ist die Berufsschulpflicht: Auszubildende müssen die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie die allgemeine zehnjährige Vollzeit-Schulpflicht bereits erfüllt haben oder nicht. Wer vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Das Arbeitsministerium unterstützt Auszubildende und Ausbildungsbetriebe in Brandenburg zum Beispiel mit dem Förderprogramm „Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem“ (PAV). Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg finanziert.
Damit wird eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung für jeden Auszubildenden gewährleistet und die Ausbildungsbereitschaft besonders von kleinen Betrieben erhöht - sei es durch Ausbildungsabschnitte bei Verbundpartnern oder die Vermittlung von Zusatzqualifikationen und Schlüsselkompetenzen, Prüfungsvorbereitung oder die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk (kurz: ÜLU).
Seit Ende 2018 fördert das Land "Servicestellen Verbundausbildung", die die Inanspruchnahme der geförderten Verbundausbildung erleichtern sollen. Sowohl die Kooperationen der Ausbildungsbetriebe untereinander sowie mit Dritten soll durch die Servicestellen Verbundausbildung gestärkt werden.
Weitere Informationen:
Internetseite der ILB zum Förderprogramm "Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem"
Informationen und Ansprechpersonen: Servicestellen Verbundausbildung
Das Förderprogramm „Assistierte Ausbildung Brandenburg“ leistet seit Mitte 2017 als Ergänzung zur Förderung der Bundesagentur für Arbeit einen wertvollen Beitrag zur Integration von Jugendlichen in Ausbildung und Stabilisierung von bestehenden Ausbildungsverhältnissen.
Durch die Erweiterung der Zielgruppe werden die vielfältigen Unterstützungsleistungen vor und während der Ausbildung noch mehr Jugendlichen zuteil. Die Angebote reichen von der Vermittlung von lebenspraktischen Fähigkeiten sowie Sprach- und Fachkenntnissen bis hin zur sozialpädagogischen Begleitung.
Die Umsetzung erfolgt durch Bildungsträger, die gemeinsam ganz Brandenburg abdecken und gut vernetzt sind. Durch die bedarfsorientierte und niedrigschwellige Unterstützung wird der Einstieg und Verbleib in Ausbildung bis zum erfolgreichen Abschluss für Jugendliche erleichtert und auch die Integration von Geflüchteten und Asylsuchenden in Ausbildung gefördert.
Die Ansprechpersonen finden Sie hier.
Die gemeinsam durch den Bund und das Land Brandenburg geförderte Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration (kurz: KAUSA) unterstützt landesweit junge Migrantinnen und Migranten mit und ohne Fluchterfahrung in Sachen berufliche Ausbildung. Die KAUSA-Landesstelle Brandenburg ebnet dabei mit verschiedenen Aktionen Jugendlichen den Weg zu passenden Lehrstellen. Gleichzeitig werden auch Eltern und Unternehmen angesprochen.
Die Koordinierungsstelle startete Ende 2017 und hat Beratungsstellen in Cottbus, Frankfurt (Oder), Oranienburg und Eisenhüttenstadt eingerichtet. Das mehrsprachige KAUSA-Team berät landesweit.
Weitere Informationen und Ansprechpersonen: Webseite KAUSA-Landesstelle Brandenburg
Der Ausbildungskonsens wurde im Jahr 2003 gegründet und ist ein Teil der Brandenburger Sozialpartnerschaft von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Landesregierung. Beteiligt sind die Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten und dem federführenden Arbeits- und Wirtschaftsministerium, den Ministerien für Bildung, Soziales und Landwirtschaft sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) und der Landesverband der Freien Berufe Brandenburg (LFB).
Das Ziel des Konsenses ist, möglichst allen Brandenburger Jugendlichen, die ausbildungsfähig und -willig sind, einen Ausbildungsplatz anzubieten. Ein gemeinsames Werben soll Unternehmen und Betriebe dazu ermutigen, mehr Ausbildungsstellen in der Region zu schaffen. Weitere Schwerpunkte sind unter anderem die Verringerung der Schulabgänge ohne Abschluss, mehr systematische Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler sowie weniger vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge.
Die Arbeit des Konsenses wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), das Land Brandenburg und die Partner unterstützt. Mehr Informationen und die gemeinsame Erklärung des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses finden Sie hier.
Brandenburgischer Ausbildungspreis
Die Partner des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses zeichnen jährlich Betriebe für gute Ausbildung aus. Die elf Preisträger erhalten ein Preisgeld von je 1.000 Euro. Der Brandenburgische Ausbildungspreis steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Dietmar Woidke. Der Wettbewerb wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Landes Brandenburg sowie der Partner des Ausbildungskonsenses finanziert.
Alle Informationen zum Brandenburgischen Ausbildungspreis finden Sie hier.
Ausbildungsoffensive "Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft."
Die Ausbildungskampagne "Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft" ist eine gemeinsame Initiative des Brandenburgischen Ausbildungskonsenses. Ziel ist es, die attraktiven Ausbildungsmöglichkeiten und Karrierechancen in Brandenburg bekannt zu machen, um Jugendliche für eine Ausbildung in Brandenburg zu begeistern. Dazu zählt unter anderem, das vielseitige Ausbildungsangebot in den Regionen des Landes darzustellen, aber auch geschlechteruntypische Berufswege aufzuzeigen.
Umfangreiche Informationen für Jugendliche, Eltern und Betriebe rund um das Thema "Ausbildung in Brandenburg" gibt es auf dem Fachkräfteportal Brandenburg:
Informationen für Jugendliche und Eltern
Informationen für Betriebe
Weiterführende Links:
"Brandenburg will Dich" auf Facebook
„Brandenburg will Dich“ auf Instagram
Der Brandenburgische Ausbildungskonsens vergibt jährlich unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke den Brandenburgischen Ausbildungspreis.
Weitere Informationen zum Preis sowie die Preisträgerinnen und Preisträger der vergangenen Jahre finden Sie hier.
Ein Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) ist durch jede Landesregierung verpflichtend einzurichten. Grundlage dafür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der LAB setzt sich zusammen aus einer gleichen Zahl von Beauftragten der Gruppen der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der obersten Landesbehörden. Der LAB ist das Gremium in der Beruflichen Bildung auf Landesebene, welches den Rahmen der Zusammenarbeit von Gewerkschaften, Kammern, Vertretern der Wirtschaft und der Landesregierung bildet. Er berät die Landesregierung in Fragen der Berufsbildung und hat auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken.
Am 21. Juni 2023 hat die 9. Amtsperiode des Landesausschusses für Berufsbildung (LAB) in Brandenburg begonnen – eine Amtsperiode umfasst jeweils vier Jahre. Die Tätigkeit im Landesausschuss ist ehrenamtlich.
Kontakt:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Geschäftsstelle Landesausschuss für Berufsbildung (LAB)
Referat 53 - Berufliche Bildung, betriebliche Qualifizierung
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, 14467 Potsdam
Kathrin Koschwitz
E-Mail: Kathrin.Koschwitz@mwae.brandenburg.de
Tel.: 0331 866-1937
Tarifvertragliche Ausbildungsvergütung
Tarifverträge regeln die Bezahlung, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen. Sie können für Firmen oder Branchen ausgehandelt werden.Die in Tarifverträgen vereinbarten Arbeitsbedingungen gelten grundsätzlich nur für die Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen, d.h. wenn sowohl der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft als auch der Arbeitgeber Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes oder beim Firmentarifvertrag selbst Tarifvertragspartner ist. Allerdings kann die Anwendung von tarifvertraglichen Regelungen in ihrer Gesamtheit oder nur in einzelnen Punkten auch einzelvertraglich zwischen Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen vereinbart werden.
Die nachfolgende Übersicht der tariflichen Ausbildungsvergütungen fasst die tarifvertraglichen Ansprüche aus 117 Branchen zusammen (Zusammenstellung auf Grundlage der von den Tarifvertragsparteien übermittelten Informationen, für ggf. Unrichtigkeiten kann keine Haftung übernommen werden):
Übersicht tarifliche Ausbildungsvergütungen (Stand: Mai 2024)
Für Nachfragen zu den tariflichen Ausbildungsvergütungen können Sie sich gerne an das Tarifregister Berlin/Brandenburg unter folgender E-Mail-Adresse wenden:
tarifregister@mwae.brandenburg.de
Für Fragen rund um das Thema Ausbildung sowie Ausbildungsvergütung können Sie sich zudem gerne an die in folgender PDF-Datei aufgeführten Einrichtungen/Ansprechpartner wenden:
Übersicht Ansprechpartner (Stand: Mai 2024)
Mindestausbildungsvergütung
Im Jahr 2020 ist für neu abgeschlossene betriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildungsverhältnisse eine Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt worden. Sie soll berufliche Ausbildung attraktiver machen, denn Auszubildende tragen auch zur Wertschöpfung bei und verdienen dafür eine angemessene Entlohnung und Anerkennung. Durch eine schrittweise Erhöhung der Mindestvergütung in den nächsten Jahren haben die Ausbildungsbetriebe Zeit, sich darauf einzustellen.Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung setzt insbesondere dort an, wo es keine Tarifbindung gibt und Auszubildende bislang eine niedrige Vergütung erhielten.
Die Höhe der aktuell gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung kann auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung eingesehen werden.