Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Steinbach: Einschränkung der Landesregelungen zu Wind- und Solareuro gefährdet Akzeptanz vor Ort

Erhalt der Landesregelungen gefordert

Potsdam, 13. September 2024. Im Rahmen der heutigen Baustellenbesichtigung des zukünftigen Solar­parks Petershagen erklärte Energieminister Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach: „Mit fast neun Gigawatt installierter Leistung bei der Windenergie und mehr als sieben Giga­watt bei der Solarenergie zählt Brandenburg zu den führenden Bundesländern beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch für die Zukunft hat sich Brandenburg ambitionierte Ausbauziele gesetzt – bis 2040 sollen 15 Gigawatt Windenergie und 33 Gigawatt Photovoltaik installiert sein. Projekte wie der zukünftige Solarpark Petershagen tragen zum Erreichen dieser Ausbauziele bei. Zum Gelingen des weiteren Ausbaus bedarf es vor allem des gesellschaftlichen Rückhalts vor Ort. Um diesen sicherzustellen, müssen Kommunen, Bürgerinnen und Bürger an der Ener­giewende teilhaben.“

Zu diesem Zweck hatte Brandenburg 2019 erfolgreich den Windeuro eingeführt. Kommunen im Umkreis von drei Kilometern profitieren seither finanziell am Ausbau der Windenergie. Im Januar dieses Jahres wurde in Brandenburg analog der Solareuro eingeführt.

Der Minister weiter: „Dass der Bund mit seiner Novelle des Energiewirtschafts­gesetzes den Ländern die Befugnisse landeseigene Beteiligungsgesetze auszu­gestalten stark einschränken will, besorgt mich sehr. In Folge der Gesetzesänderung würden Landesregelungen zu Solar- und Windeuro unwirksam werden. Dies könnte eine Akzeptanzkrise in Brandenburg sowie in anderen Bundesländern, die erfolg­reich ähnliche Beteiligungsgesetze geschaffen haben, auslösen.“

Um dies zu verhindern, hat sich Energieminister Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach zusammen mit Energieministern anderer Bundesländer in einem von Brandenburg federführend erarbeiteten Schreiben an Bundesenergieminister Robert Habeck gewandt. Darin fordern die Landesenergieminister, dass die Rechtsgrundlage der Beteiligungsgesetze entweder unverändert bleibe oder zumin­dest für bestehende Beteiligungsgesetze ein Bestandsschutz aufgenommen werde.

Die derzeitige Rechtsgrundlage gibt den Ländern die Freiheit, eigene Beteiligungs­gesetze an die Spezifika des jeweiligen Bundeslandes anzupassen. Langjährige Erfahrungen mit Beteiligungsgesetzen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpom­mern zeigen die positiven Effekte beim Ausbau der Windenergie auf.