Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

 

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Brandenburg setzt bei Schwarzarbeitsbekämpfung auf verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bund

GZD-Präsidentin Hercher und Minister Steinbach unterzeichnen heute Absichtserklärung

Potsdam, 9. August 2023. Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung setzt die brandenburgische Landesregierung auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Zoll. Die in diesem Bereich tätigen, europaweit gut vernetzten bandenähnlichen Organisationen arbeiten oftmals höchst konspirativ, unter Verwendung gewerblicher und geschäftsähnlicher Strukturen und machen auch vor den Grenzen des Landes Brandenburg nicht Halt. Um effektiver gegen diese Strukturen vorgehen zu können, haben heute die Präsidentin der Generalzolldirektion (GZD), Colette Hercher, und Brandenburgs Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Steinbach eine Absichtserklärung zur verstärkten Kooperation zwischen dem Land Brandenburg und der Zollverwaltung unterzeichnet. So sollen künftig gemeinsame Schwerpunktaktionen der Zollverwaltung mit den kommunalen Ordnungsbehörden sowie weiteren Behörden des Landes Brandenburg geplant werden.

 „Wir sorgen mit unseren Kontrollen für einen fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, gerechte Arbeitsbedingungen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Ein wesentlicher Faktor für unsere erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist die Zusammenarbeit“, so die Präsidentin der Generalzolldirektion, Colette Hercher. „Deshalb ist es so wichtig, mit der heutigen Unterzeichnung die Kooperation zu vertiefen und gemeinsam erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen.“

Minister Steinbach erklärte: „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung bedrohen die Grundlagen der sozialen Marktwirtschaft und damit auch den sozialen Frieden in unserem Land. Sie verhindern einen fairen Wettbewerb und tragen dazu bei, dass in großer Höhe Steuern hinterzogen und Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten werden. Leidtragende sind hierbei nicht nur die regulär Arbeitnehmenden sowie die gesetzeskonform handelnden Arbeitgebenden und Unternehmen, sondern in der Regel auch die schwarz arbeitenden und illegal Beschäftigten, da diese in einem rechtsfreien Raum agieren und ihnen folglich wichtige Rechte vorenthalten werden. Die Grenzen von Schwarzarbeit und Ausbeutung sind oftmals fließend. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schädigen uns alle. Daher ist es wichtig, sämtliche verfügbaren Kräfte zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu bündeln und noch besser zu koordinieren. Die heute unterzeichnete Absichtserklärung leistet hierzu einen wichtigen Beitrag.“

Hintergrund:

Hauptakteur bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist der Zoll mit seinen bundesweit 41 Hauptzollämtern. Die Zollverwaltung ist im Land Brandenburg mit den Hauptzollämtern Potsdam und Frankfurt (Oder) flächendeckend bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Einsatz. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat im Jahr 2022 im Land Brandenburg mehr als 3.500 Strafverfahren sowie über 1.600 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eingeleitet sowie rund 1.800 Prüfungen von Arbeitgebern durchgeführt. Die festgestellte Schadenssumme belief sich in Brandenburg auf rund 29,8 Millionen Euro. Prüfschwerpunkte waren das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gaststätten und Beherbergungsgewerbe, das Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe und das Personenbeförderungsgewerbe.

Die FKS arbeitet bundesweit mit verschiedenen Behörden, darunter den Finanz-, Ausländer- und Arbeitsschutzbehörden der Länder zusammen.

Landesweit erfolgten durch die Kreisordnungsbehörden und Ordnungsbehörden im Jahr 2022 insgesamt 644 Vor-Ort-Prüfungen, auf deren Grundlage 29 rechtskräftige Bußgeldbescheide mit Geldbußen von insgesamt über 62.000 Euro erlassen wurden.