Steinbach: „Zweite Stufe des Bürgergeldes bietet bessere Chancen auf Weiterbildung, Qualifikation und gute Arbeit“
Arbeitsmarktzahlen für Juni liegen vor – Arbeitslosenquote bei 5,8 Prozent
Potsdam, 30. Juni 2023. Bereits seit dem 1. Januar 2023 gelten das neue Bürgergeld-Gesetz und der Wegfall des sogenannten Vermittlungsvorrangs. Damit stehen Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses stärker im Vordergrund. Wesentliche Änderungen, die zur zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten, sehen nun weitere Fördermöglichkeiten vor allem im Bereich Weiterbildung und Qualifizierung sowie Erleichterungen bei der Einkommensanrechnung vor.
Arbeitsminister Jörg Steinbach: „Mit dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Bürgergeldes haben Bürgergeldbeziehende ab dem 1. Juli 2023 bessere Chancen auf Weiterbildung, Qualifikation und gute Arbeit. Positiv ist, dass in den Jobcentern durch den Kooperationsplan die vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit dem Leistungsbeziehenden gestärkt wird. Und durch die Erhöhung der Einkommens-Freibeträge haben Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen, die gleichzeitig Bürgergeld beziehen, mehr von ihrem Verdienst.“
Ab dem 1. Juli 2023 kann bei Bedarf das Nachholen eines Berufsabschlusses auch unverkürzt (also beispielsweise drei statt zwei Jahre) gefördert werden. Der Erwerb von Grundkompetenzen (z. B. Lese-, Mathe-, Computer-Fertigkeiten) kann unabhängig von einer abschlussorientierten Weiterbildung gefördert werden.
Ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro wird für die Teilnahme an abschlussbezogenen Weiterbildungen gezahlt. Für die Teilnahme an Maßnahmen, die besonders dabei unterstützen, eine Ausbildung oder Arbeit zu finden, wird monatlich ein Bürgergeld-Bonus von 75 Euro gezahlt.
Zusätzlich werden ab dem 1. Juli 2023 die Freibeträge für alle Erwerbstätigen verbessert. Bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet eine Erhöhung des Erwerbstätigenfreibetrags um bis zu 48 Euro.
Junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres dürfen Einkommen aus Schüler- oder Studentenjobs bzw. aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijobgrenze von 520 Euro ohne Anrechnung behalten. Gleiches gilt beim Bundesfreiwilligendienst oder beim Freiwilligen Sozialen Jahr.
Der Kooperationsplan löst schrittweise bis Ende 2023 die bisher verpflichtende formale Eingliederungsvereinbarung ab. Er wird von den Jobcentern und dem Bürgergeldbeziehenden gemeinsam erarbeitet. Der Kooperationsplan soll die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Jobcenter fördern und sicherstellen, dass alle Beteiligten fair und angemessen behandelt werden. Der Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung mehr.
Bürgergeldbeziehende können ein ganzheitliches Coaching bzw. eine Betreuung in Anspruch nehmen. Es kann auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 wurden das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld formal durch das Bürgergeld ersetzt. Im ersten Schritt wurden etwa die Regelsätze erhöht und eine Karenzzeit rund um Vermögen und Wohnen eingeführt. Eine neue Bagatellgrenze in Höhe von 50 Euro sorgt zudem dafür, dass Jobcenter Kleinstbeträge nicht mehr zurückfordern müssen.
Aus dem Arbeitsmarktbericht:
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Juni 2023 in Brandenburg 76.784 Menschen arbeitslos, davon 34.150 Frauen (44,5 Prozent) und 42.634 Männer (55,5 Prozent). Das sind 4.768 Personen mehr als im Juni 2022 und 390 weniger als im Vormonat.
Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 5,8 Prozent, das sind 0,4 Prozentpunkte mehr als im Juni 2022.