Steinbach: „Zuschuss zu gestiegenen Erdgas- und Stromkosten nutzen“
Energieintensive Industrieunternehmen können bis 30. September Zuschüsse aus dem Energiekostendämpfungsprogramm des Bundes beantragen
Potsdam, 30. August 2022. „Die Auswirkungen des nun bereits seit mehr als einem halben Jahr andauernden russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bekommen wir hierzulande alle zu spüren, Bürgerinnen und Bürger ebenso wie unsere Wirtschaft. Die Preise für Gas und Strom sind enorm gestiegen und steigen immer noch weiter. Das trifft insbesondere energieintensive Industrieunternehmen in Brandenburg hart. Mit dem Energiekostendämpfungsprogramm greift der Bund betroffenen Firmen mit Geschäftsbeziehungen außerhalb des Binnenmarkts laut KUEBLL-Liste unter die Arme. An die Unternehmen appelliere ich ausdrücklich, die angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen.“ Das erklärte Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute in Potsdam. Noch bis zum 30. September könnten Unternehmen Anträge auf Unterstützung stellen, hob der Minister hervor.
Mitte Juli hatte der Bund das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) für energieintensive Industrien als vierte Säule des deutschen Maßnahmenpakets für überdurchschnittlich von den Folgen des Kriegs in der Ukraine betroffene Unternehmen an den Start gebracht. Antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen können hiernach einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten in Höhe von maximal 50 Millionen Euro erhalten. Das Hilfsprogramm hat ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro. Die Umsetzung des Zuschussprogramms liegt in den Händen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Das Bafa informierte nun darüber, dass die ursprünglich am 31. August endende Antragsfrist um einen Monat auf den 30. September verlängert wird. Zudem wurden erste inhaltliche Verbesserungen und Anpassungen des Programms vorgenommen.
Die Bundesregierung fördert mit dem EKDP einen bestimmten Anteil der zwischen Februar und September 2022 entstandenen zusätzlichen Kosten für Erdgas und Strom, soweit sich deren Preise im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt haben.
Die Sätze bemessen sich in drei Stufen nach der jeweiligen Betroffenheit der Unternehmen:
30 Prozent der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu zwei Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mindestens drei Prozent Energiebeschaffungskosten nachweisen.
50 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
70 Prozent der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus 26 besonders betroffenen Sektoren, darunter die Bereiche Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik, die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.
Nähere Informationen zu den Bedingungen des Programms sind zu finden unter www.bafa.de/ekdp