Neue Richtlinie zur Integrationsbegleitung Langzeitarbeitsloser
Arbeitsministerium startet in die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) für 2021-2027
Potsdam, 2. Juni 2022. Ab sofort gilt die neue Richtlinie „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“. Anträge können vom 3. Juni an über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter https://www.ilb.de/integration2022 gestellt werden. Die Richtlinie ist das größte Förderprogramm aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+). Das brandenburgische Arbeitsministerium startet damit in die ESF+-Förderung, die bis 2027 die Arbeitsmarktförderung flankiert.
Mit der Förderung aus der neuen Richtlinie „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“ soll die bisherige erfolgreiche Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den brandenburgischen Arbeitsmarkt durch individuelle Begleitung und Unterstützung fortgesetzt werden. Bisher gelang es, rund 27 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln.
Der Wechsel zur EU-Förderperiode 2021-2027 steht unter besonders schwierigen Vorzeichen. „Nach langjährigen Verhandlungen traten erst Mitte 2021 die EU-Verordnungen für die Strukturfonds in Kraft. Aber jetzt sind wir zuversichtlich, dass das im Dezember vorigen Jahres bei der Europäischen Kommission eingereichte ESF+-Programm für Brandenburg in Kürze genehmigt wird. Parallel haben wir bereits gemeinsam mit den beteiligten Ministerien die Vorbereitung der einzelnen Förder-Richtlinien weit vorangetrieben“, erklärte Arbeitsminister Jörg Steinbach.
Durch den ESF+ unterstützt die EU in erster Linie die Entwicklung eines sozialeren und inklusiveren Europas. In Brandenburg sollen neben den Prioritäten soziale Integration und Bildung auch Beschäftigung und sozialinnovative Maßnahmen gefördert werden. Damit trägt der ESF+ insbesondere zur Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt, zu erfolgreichen Ausbildungsabschlüssen, zu Existenzgründungen und Unterstützung von klein- und mittelständischen Unternehmen in Brandenburg bei. Die einzelnen Förderungen werden nun nach und nach in Kraft gesetzt und sobald die Genehmigung des ESF+-Programms vorliegt von der Förderbank ILB bewilligt.
„Das zukünftige ESF+-Programm für Brandenburg legt einen seiner Schwerpunkte auf Armutsbekämpfung und soziale Integration. Hierfür werden wir mehr als ein Viertel des für Brandenburg vorgesehenen ESF+-Budgets von 396,5 Millionen Euro einsetzen. Im Mittelpunkt unserer Förderungen stehen weiterhin Bildung und Fachkräftesicherung“, betonte Steinbach. Für die Priorität Bildung sei in der Förderperiode 2021-2027 mehr als die Hälfte der verfügbaren ESF+-Mittel vorgesehen. Insgesamt stehen für diesen Zeitraum aus den beiden EU-Fonds EFRE und ESF+ mehr als 1,2 Milliarden Euro für Brandenburg zur Verfügung.
Der Entwurf des ESF+-Programms sowie eine Übersicht über die vorgesehenen Förder-Richtlinien in Brandenburg mit den jeweiligen Zeitpunkten zur Antragstellung und Links zu den ILB-Seiten finden sich auf der Website https://esf.brandenburg.de.
Die Antragstellung erfolgt über die ILB, die auf ihrer Website auch alle dafür nötigen Dokumente zur Verfügung stellt und zur Antragstellung berät: