Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Steinbach: „Förderung weiterhin in allen Regionen Brandenburgs möglich“

Neue Richtlinien der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) veröffentlicht – in der Mark gelten nun regional unterschiedliche Fördersätze

Potsdam, 9. März 2022. Investitionen von Unternehmen sowie in die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur können weiterhin in allen Regionen Brandenburgs aus der „Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) finanziell unterstützt werden. Allerdings gelten bei dem Programm in der Förderperiode 2022-2027 in der Mark unterschiedliche Fördersätze. Die neuen Richtlinien hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie heute veröffentlicht.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte: „Auch wenn Brandenburg jetzt kein einheitliches GRW-Fördergebiet mehr ist, bleibt dieses eingespielte Programm ein schlagkräftiges Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung. Mit der heutigen Veröffentlichung der neuen Richtlinien steht fest: Wir können wichtige Investitionsvorhaben von Unternehmen und Kommunen im Land weiterhin wirksam unterstützen.“ 

Mit der GRW werden wirtschaftlich schwächere Gebiete gezielt gefördert, um Standortbedingungen zu verbessern sowie Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Brandenburg hat sich in den vergangenen Jahren wirtschaftlich gut entwickelt. Insbesondere das berlinnahe Umfeld gehört heute mit zu den stärkeren Wirtschaftsregionen in Deutschland. Demzufolge gelten mit Beginn der neuen Förderperiode, also rückwirkend ab Anfang Januar 2022, keine einheitlichen Förderkonditionen in Brandenburg mehr. Stattdessen gibt es sogenannte C- und D-Fördergebiete mit unterschiedlichen Fördersätzen. Auch hat sich dadurch der Brandenburger Anteil an den GRW-Bundesmitteln verringert (von 12,45 auf rund neun Prozent).

Aufgrund der Neufassung der Fördergebietskarte in der Förderperiode 2022-2027 sowie einem insgesamt abgesenkten Förderbudget waren größere Anpassungen der GRW-Landesrichtlinien erforderlich:

In der Landesrichtlinie GRW-Infrastruktur wird der Fördersatz von bisher bis zu 95 Prozent auf nunmehr bis zu 80 Prozent abgesenkt (geltend ab 1. Januar 2022). Nachdem finanzschwache Kommunen in den vergangenen zwei Jahren coronabedingt von einem Fördersatz von bis zu 95 Prozent der Investitionskosten profitieren konnten, stehen den Gemeinden in Brandenburg zukünftig Förderungen von nunmehr maximal bis zu 80 Prozent der Kosten für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung.

Bei der Regionalförderung wird verstärkt die Weiterentwicklung „Digitaler Orte“ in Brandenburg in den Blick genommen. Neben einer Fokussierung der Förderungen auf den unmittelbaren Kernbereich – wie der Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten, der verkehrlichen und medialen Anbindung von Gewerbetrieben oder wichtigen touristischen Maßnahmen – werden moderne und digitale Arbeitsformen aktiv unterstützt. So ist eine anteilige Bezuschussung von Coworking Spaces in Gewerbezentren möglich, die aus der GRW-I (I für Infrastruktur) gefördert werden. Eine Förderung von Bildungseinrichtungen wird es in der GRW-I jedoch nicht mehr geben.

Stärker als bisher sollen gemeinschaftliche zukunftsorientierte Infrastrukturprojekte über sogenannte GRW-Innovationscluster unterstützt werden. Die nicht-investiven Förderinstrumente wie das GRW-Regionalmanagement und -budget oder die GRW-Netzwerkförderung werden dabei innovationsorientiert an den Schwerpunkten der Brandenburger Cluster ausgerichtet. Obligatorische Beratungsgespräche bei der Förderbank ILB sowie erweiterte Fördermöglichkeiten von Planungs- und Beratungsleistungen sollen stringentere Antragsverfahren und schnellere Genehmigungsprozesse sicherstellen. 

In den beiden Landesrichtlinien für die gewerblichen Unternehmen werden sich ab 2022 insbesondere die Fördersätze für Investitionsvorhaben verändern. Sie unterscheiden sich nach der Lage des Investitionsortes in C- und D-Fördergebieten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten in den wirtschaftlich stärkeren D-Fördergebieten weiterhin Förderung für Investitionen, zum Beispiel für Kosten neuer Maschinen oder Anlagen. Für größere Unternehmen ist in den D-Fördergebieten keine Unterstützung mehr möglich, nur noch in den C-Fördergebieten. Zudem setzt das Land zukünftig vermehrt Anreize zur betrieblichen Weiterbildung von Beschäftigten und unterstützt weiterhin gute Arbeitsbedingungen in der brandenburgischen Wirtschaft.