Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Bäckerei Braune Potsdam

Für ein starkes Handwerk – als Innovationstreiber, Arbeitgeber und Ausbilder

Wirtschaftsministerium verlängert Richtlinie zur Meistergründungsprämie

Potsdam, 23. Dezember 2021. Handwerkerinnen und Handwerker aus dem Land Brandenburg können ab 2022 weiterhin eine Meistergründungsprämie bei Gründung, Beteiligung oder Übernahme eines Handwerkbetriebes in Anspruch nehmen. Die Verlängerung der Richtlinie hat das brandenburgische Wirtschaftsministerium heute in Kraft gesetzt, sie gilt bis Ende 2023. „Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. „Ausdrücklich möchte ich auch die Handwerksmeisterinnen ermutigen und dabei unterstützen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen. Leider ergreifen immer noch weniger Frauen als Männer die Chance der Selbstständigkeit“, so der Minister weiter.

Die Meistergründungsprämie wurde im Herbst 2015 eingeführt, in ihrer ursprünglichen Fassung lief die Richtlinie bis Ende 2018. 2019 und 2020 gingen jeweils geänderte Richtlinien an den Start, bei denen die Fördersummen erhöht und die Zugangsvoraussetzungen für die Prämie verbessert worden waren. „Damit wurde die Meistergründungsprämie deutlich attraktiver, das hat sich seither auch in einer erheblich gestiegenen Nachfrage niedergeschlagen“, sagte Steinbach.

Seit den Änderungen der Richtlinie 2019 und 2020 können Meisterinnen und Meister – ohne zeitliche Befristung für die Antragstellung – eine einmalige Basisförderung von maximal 12.000 Euro erhalten (vorher 8.700 Euro). Wer danach zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in der zweiten Stufe noch einmal bis zu 7.000 Euro bekommen (vorher 5.000 Euro).

Zwischen Herbst 2015 und Ende 2018 wurden 280 Anträge gestellt und davon 255 mit einem Gesamtvolumen von 3,2 Millionen Euro bewilligt. Nach den Änderungen der Richtlinie wurden im Zeitraum von Anfang 2019 bis November 2021 insgesamt 372 Anträge gestellt, dies entspricht einer Steigerung um rund ein Drittel. Davon sind bereits 279 mit einem Gesamtvolumen von 5,5 Millionen Euro bewilligt – das entspricht einem Zuwachs von mehr als 70 Prozent.

Die meisten Antragstellerinnen und Antragsteller kommen aus dem Kfz-Bereich, gefolgt von den Meisterbetrieben des Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärgewerbes, der Zimmerei und Dachdeckerei. Das Gros der Handwerksmeisterinnen, die eine Meistergründungsprämie erhalten haben, kommt aus dem Friseur- und Kosmetikhandwerk.

Im brandenburgischen Handwerk mit seinen fast 40.000 Betrieben steigt bereits seit mehreren Jahren die Zahl anstehender Unternehmensnachfolgen. Doch für immer mehr leistungsfähige Unternehmen wird kein Nachfolger gefunden – eine Entwicklung, die bundesweit zu verzeichnen ist. „Mit der Meistergründungsprämie wollen wir in Brandenburg gegensteuern. Gerade für ein Flächenland wie die Mark, in dem sich die demografische Entwicklung stark auswirkt, hat die Unternehmensnachfolge eine große Bedeutung. Dies gilt umso mehr für Meisterbetriebe, in denen überwiegend die Ausbildung stattfindet. Diese Betriebe binden nicht nur Fachkräfte, sie wirken vor Ort auch dem zunehmenden Fachkräftemangel in allen Teilen des Landes entgegen und erhalten damit Wirtschaftskraft. Zudem entstehen durch Neugründungen qualifizierter und motivierter Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister neue Arbeits- und Ausbildungsplätze“, betonte Minister Steinbach.