Steinbach: EU-Mittel stärken Wettbewerbsfähigkeit der märkischen Wirtschaft
Kabinett stimmt Entwürfen zur regionalen Ausgestaltung der EU-Fonds EFRE und ESF+ in der neuen Förderperiode zu
Brüssel, 26. Oktober 2021. In der Landesregierung besteht Einigkeit darüber, wie die beiden EU-Fonds EFRE und ESF+ in der Förderperiode 2021-2027 in Brandenburg grundsätzlich inhaltlich ausgestaltet werden sollen. Den von Wirtschafts-, Arbeits- und Energieminister Jörg Steinbach heute vorgelegten Entwürfen für die regionale Umsetzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF+) stimmte das Kabinett zu. Die Entwürfe werden nun der Europäischen Kommission zur Genehmigung übermittelt.
Insgesamt stehen Brandenburg in der neuen Förderperiode rund 1,24 Milliarden Euro für den EFRE und den ESF+ zur Verfügung – 846,3 Millionen Euro für den EFRE (68,1 Prozent) und 396,5 Millionen Euro für den ESF. „Mit diesen Mitteln können in Brandenburg in den nächsten Jahren insbesondere Investitionen in Innovation und Energiewende, in Bildung und soziale Inklusion finanziert werden. Zudem sollen nachhaltige Stadtentwicklung und Beschäftigung gefördert werden“, sagte Minister Steinbach. „Die Strukturfondsmittel haben der brandenburgischen Wirtschaft in den vergangenen Jahren einen kräftigen Schub gegeben. Auch in der neuen Förderperiode werden die Mittel aus Brüssel dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen weiter zu stärken“, so der Minister weiter.
Die jeweils vier Prioritätsachsen beider Programme ordnen sich insgesamt vier politischen Zielen unter, die in der EFRE- und der EFS+-Verordnung vorgegeben sind. Beim EFRE sind die Ziele „Intelligenteres Europa“, „Grünes Europa“ und „Bürgernäheres Europa“, mit den ESF+-Mitteln soll ein „sozialeres und inklusiveres Europa, in dem die europäische Säule sozialer Rechte umgesetzt wird“ erreicht werden.
Zum EFRE:
Über die Prioritätsachse 1 „Innovation und Wettbewerbsfähigkeit“ sollen Forschungsinfrastrukturen und anwendungsorientierte Forschungsvorhaben, betriebliche Technologieprojekte, Technologietransfer sowie Digitalisierungsvorhaben gefördert werden. „Weiterhin stehen Innovations- und Wachstumsprozesse von kleinen und mittleren Unternehmen im Fokus – von Gründungen über Erweiterungen und Modernisierungen bis hin zur Markterschließung“, erklärte Minister Steinbach.
Die geplanten Maßnahmen in der EFRE-Priorität 2 „Energiewende, Klimawandel und Ressourcenschutz“ umfassen Energieeffizienz in Unternehmen und in kommunalen Hallenbädern ebenso wie die Förderung des Einsatzes von Wasserstoff und der Speicherung erneuerbarer Energien. Weiterhin ist vorgesehen, ein Förderprogramm zur Anpassung an den Klimawandel aufzulegen.
Mindestens 85 Prozent des EFRE-Programmvolumens muss nach den Vorgaben der EU auf diese ersten beiden Prioritäten entfallen.
Im Mittelpunkt der Priorität 3 „Nachhaltige städtische Mobilität“ soll der Öffentliche Personennahverkehr stehen. In Priorität 4 „Nachhaltige Stadtentwicklung“ soll ein Förderinstrument geschaffen werden, das der Umsetzung strukturpolitisch wichtiger Vorhaben der nachhaltigen Stadtentwicklung dient.
Zum ESF+:
In der Priorität A „Beschäftigung“ ist in erster Linie die Förderung selbstständiger Erwerbstätigkeit vorgesehen, insbesondere von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Unter anderem soll auch in Hochschulen für das Unternehmertum sensibilisiert werden.
Praxisnahe Berufsorientierung in der Sekundarstufe I steht in der Priorität B „Bildung“ im Fokus. Auch soll Schulverweigerern unter die Arme gegriffen werden, damit sie einen Schulabschluss schaffen. Junge Menschen mit Schwierigkeiten will man weiterhin beim Übergang in die berufliche Ausbildung unterstützen, auch die Verbundausbildung soll weiterhin gefördert werden. Mit einem geplanten Förderprogramm an Hochschulen soll zudem der Anteil erfolgreicher Studienabschlüsse erhöht und der Abwanderung aus Brandenburg entgegengewirkt werden. Auch der Einsatz von Hochqualifizierten als Innovationsfachkräften in kleinen und mittleren Unternehmen soll weiterhin gefördert werden.
In der Priorität C „Soziale Inklusion“ sollen weiterhin schwerpunktmäßig Langzeitarbeitslose und ihre Familien unterstützt werden. Auch die soziale Integration von Menschen mit Migrationshintergrund steht im Fokus. Mit einem neuen Förderprogramm sollen zudem kommunale Strategien zur Armutsprävention entwickelt werden. In Priorität D „Innovative Maßnahmen“ geht es um die Förderung sozialer Innovationen.
„Der Schwerpunkt der ESF-Förderung liegt im Bereich Bildung, dafür sind 55 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel vorgesehen“, erklärte Minister Steinbach. Weitere mindestens 25 Prozent der ESF+-Mittel müssen nach den Vorgaben der EU für die soziale Inklusion verwendet werden.
Minister Steinbach verwies darauf, dass die Programmentwürfe derzeit erst einen Zwischenstand widerspiegeln. „Aus den laufenden Verhandlungen mit der Europäischen Kommission werden sich sicherlich noch Änderungen an den Programmentwürfen ergeben“, so der Minister. Die Entwürfe sind unter Beteiligung der Ressorts der Landesregierung, der Wirtschafts- und Sozialpartner, von Umweltverbänden und Forschungseinrichtungen sowie weiterer Akteure im Land erarbeitet worden.