2,5 Milliarden Euro für die Kultur
Kulturministerin Schüle und Wirtschaftsminister Steinbach begrüßen Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen / Brandenburg steht bereit für Umsetzung des Programms
Potsdam, 27. Mai 2021. Weitere Hilfen für die Kultur: Das Bundeskabinett hat heute grünes Licht für einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen in Höhe von bis zu 2,5 Milliarden Euro gegeben. Mit dem Fonds sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen abgesichert werden. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Die brandenburgische Landesregierung hat bereits die Weichen gestellt, damit die Mittel möglichst schnell beantragt werden können. Das Kabinett hat kürzlich der hierfür notwendigen Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg zugestimmt. Kulturministerin Manja Schüle wird die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnen, die Umsetzung des Hilfeprogramms übernimmt das Wirtschaftsministerium.
Kulturministerin Manja Schüle: „Kaum eine Branche traf die Corona-Krise so hart wie Kunst und Kultur. Genau deshalb braucht sie auch angemessene Unterstützungsangebote. Und, besonders wichtig: Eine effektive Unterstützung muss unkompliziert und lebensnah erfolgen – und wir brauchen ein deutliches Zeichen der Wertschätzung. All das erfüllt das Kulturprogramm von Bundesfinanzminister Olaf Scholz: Seine Wirtschaftlichkeitshilfe und die Ausfallabsicherung sind auf die realen Pandemie-Bedingungen abgestimmt. Sie schaffen in dieser Kombination je nach Event gezielte und angepasste Abhilfe. Und der Plan honoriert zudem die vielen Bemühungen der Veranstalter*innen, funktionierende Hygiene-Konzepte zu entwickeln und nimmt sie zugleich in die Pflicht. Damit ist der Sonderfonds des Bundes genau das richtige Instrument, um die neu startende Kultur zu unterstützen und etwas mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. Das Programm ergänzt optimal unsere Förderinstrumente wie die Corona-Kulturhilfe und die Mikrostipendien für Künstler*innen. Kultur braucht Perspektive und Zukunft. Und wir brauchen Kultur.“
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben zu schweren Einschränkungen des kulturellen Lebens geführt. Kulturveranstaltungen konnten über Monate hinweg gar nicht oder nur stark eingeschränkt durchgeführt werden. Auch wenn nach graduellen Lockerungen Kulturveranstaltungen wieder stattfinden können, wird dies zunächst nur mit Hygieneauflagen und verminderten Teilnehmerzahlen möglich sein. Diese Auflagen reduzieren die Höhe der Ticketeinnahmen und beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen. Darüber hinaus wird bis zum vollständigen Ende der Corona-Pandemie die Unsicherheit über das Risiko einer Corona-bedingten Absage Veranstaltenden die Planung von Kulturveranstaltungen erschwert. Ich bin froh, dass unseren von der Pandemie arg gebeutelten Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstaltern mit den Mitteln aus dem Sonderfonds kurzfristig eine weitere Hilfe zur Verfügung stehen wird.“
Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 01. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 01. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstler*innen ebenso wie die Veranstalter*innen nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 01. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Die Antragsbearbeitung und Bewilligung laufen über die jeweiligen Länder. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut die einheitliche IT-Plattform, über die die Veranstaltungen registriert werden müssen. Das Land Nordrhein-Westfalen baut eine bundesweite Telefon-Hotline für Rückfragen von Veranstalter*innen auf.
Weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de