Steinbach: „Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln“
Aufgestockte Meistergründungsprämie unterstützt beim Schritt in die Selbstständigkeit
Großwoltersdorf, 3. Dezember 2020. „Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Mit Meistergründungsprämie und Nachfolgerichtlinie wollen wir helfen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern.“ Das erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute bei einem virtuellen Unternehmensbesuch in der WMP-Tischlerei in Großwoltersdorf. Dort regelt Seniorchef Wolfram Müller derzeit seine Nachfolge und gibt die Firma in die Hand seiner Söhne Philipp und Markus. Der Seniorchef plant noch einige Jahre beratend im Unternehmen mitzuwirken.
„Gerade für ein Flächenland wie Brandenburg hat die Unternehmensnachfolge große Bedeutung“, betonte Steinbach. „Zahlreiche Handwerker haben bei uns seit der Wiedervereinigung Deutschlands den Traum vom eigenen Betrieb verwirklicht. In den kommenden Jahren steht nun in vielen Betrieben die Nachfolge an. Doch für immer mehr leistungsfähige Unternehmen wird kein Nachfolger gefunden – eine bundesweit zu verzeichnende Herausforderung. Unternehmer sollten die Nachfolge vorausschauend in Angriff nehmen. Die Tischlerei Müller ist ein Musterbeispiel dafür, wie dies gelingen kann.“
Mit der Meistergründungsprämie will das Wirtschaftsministerium junge Handwerkerinnen und Handwerker dazu motivieren, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Meisterinnen und Meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können seit September 2020 eine einmalige Meistergründungsprämie von bis zu 12.000 Euro erhalten. Zuvor hatte die maximale Summe für die Basisförderung bei 8.700 Euro gelegen. Wer zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in einer zweiten Stufe noch einmal bis zu 5.000 Euro (statt zuvor 3.300 Euro) bekommen. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme auf maximal 7.000 Euro.
Die Meistergründungsprämie wurde im Land Brandenburg im Herbst 2015 eingeführt. Im vergangenen Jahr wurden die Zugangsvoraussetzungen noch einmal verbessert. Die bis September gültige Richtlinie wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie entschloss sich das Wirtschaftsministerium zu einer vorfristigen Änderung der Richtlinie, um den Anreiz zu verstärken, auch in diesen schwierigen Zeiten einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen. Seit dem Start der Richtlinie vor fünf Jahren haben rund 480 Meisterinnen und Meister die Basisförderung und etwa ebenso viele die Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beantragt. Die Fördersumme beläuft sich insgesamt auf mehr als 2,9 Millionen Euro.
Zudem unterstützt das Wirtschaftsministerium das Handwerk mit seiner 2019 aufgelegten Nachfolgerichtlinie. Daraus werden unter anderem Maßnahmen wie der „Nachfolgecheck“ finanziert, mit denen die Kammern kleine und mittlere Unternehmen für das Thema Nachfolge sensibilisieren und sie darauf vorbereiten.