Höhere Meistergründungsprämie: Ab sofort Basisförderung bis 12.000 Euro
Aufgrund der Corona-Krise vorfristig geänderte Richtlinie des Wirtschaftsministeriums ab sofort in Kraft
Potsdam, 20. September 2020. Handwerksmeisterinnen und -meister, die einen Betrieb im Land Brandenburg gründen, eine Beteiligung eingehen oder ein Unternehmen im Handwerk übernehmen, können ab sofort eine einmalige Meistergründungsprämie von bis zu 12.000 Euro erhalten. Bislang hatte die maximale Summe für die Basisförderung bei 8.700 Euro gelegen. Wer danach zusätzlich einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz schafft, kann in einer zweiten Stufe noch einmal bis zu 5.000 Euro (statt bisher 3.300 Euro) bekommen. Wird dieser Arbeits- oder Ausbildungsplatz mit einer Frau besetzt, erhöht sich die Fördersumme noch einmal und beträgt dann maximal 7.000 Euro. Die entsprechend geänderte Richtlinie ist jetzt in Kraft gesetzt worden.
„Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach. „Gerade für ein Flächenland wie Brandenburg, in dem sich die demografische Entwicklung stark auswirkt, hat die Unternehmensnachfolge große Bedeutung. Dies gilt umso mehr für Meisterbetriebe, in denen überwiegend die Ausbildung stattfindet. Diese Betriebe binden nicht nur Fachkräfte, sie wirken vor Ort auch dem zunehmenden Fachkräftemangel in allen Teilen des Landes entgegen und erhalten damit Wirtschaftskraft. Zudem entstehen durch Neugründungen qualifizierter und motivierter Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister neue Arbeits- und Ausbildungsplätze“, betonte Minister Steinbach.
Die Meistergründungsprämie ist im Land Brandenburg im Herbst 2015 eingeführt worden. Im vergangenen Jahr wurden die Zugangsvoraussetzungen noch einmal verbessert. Die bis jetzt gültige Richtlinie wäre Ende dieses Jahres ausgelaufen. Eine Verlängerung stand jedoch außer Frage. Denn im brandenburgischen Handwerk mit seinen fast 40.000 Betrieben steigt bereits seit mehreren Jahren die Zahl anstehender Unternehmensnachfolgen. Doch für immer mehr leistungsfähige Unternehmen wird kein Nachfolger gefunden – eine bundesweit zu verzeichnende Entwicklung. Mit der Meistergründungsprämie will Brandenburg gegensteuern.
Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie entschloss sich das Wirtschaftsministerium zu einer vorfristigen Änderung der Richtlinie. „Wir wollen damit einen noch stärkeren Anreiz schaffen, auch in diesen schwierigen Zeiten einen Handwerksbetrieb zu gründen oder zu übernehmen“, erklärte Minister Steinbach.
Aus diesem Grund ist in der neuen Richtlinie auch die Antragsfrist für die erste Stufe bis voraussichtlich 31. Dezember 2021 aufgehoben worden. Bisher hatte gegolten, dass der Antrag auf eine Basisförderung der ersten Stufe nur innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Meisterprüfung gestellt werden konnte. Eine Ausnahme hatte es hier nur für Handwerksmeisterinnen gegeben.