Steinbach: Absenkung der EEG-Umlage auf null würde Strompreise entlasten
Minister hält Umsetzung im Zuge der EEG-Novelle aufgrund offener Fragen aber für verfrüht
Potsdam, 11. September 2020. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) schlägt in einer gemeinsam mit der Stiftung Umweltenergierecht und dem Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstitut der Universität Köln erstellten Kurzstudie vor, die EEG-Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien bereits zum 1. Januar 2021 auf null zu senken. Damit dadurch keine zu großen Defizite im Bundeshaushalt verursacht werden, solle im Gegenzug die Stromsteuer von 2,05 Ct/KWh auf 4,1 Ct/KWh vorübergehend verdoppelt werden. Dieser Vorschlag wird derzeit im politischen Raum breit diskutiert.
Brandenburgs Energieminister Jörg Steinbach sagte: „Es handelt sich hier um einen sehr interessanten Vorschlag. Für den Endverbraucher wäre die Maßnahme auf jeden Fall von Nutzen, denn sie führt zu einer Entlastung der Strompreise.“ Allerdings lasse der Vorschlag noch eine Reihe von Fragen unbeantwortet. Daher sei es aus seiner Sicht zu früh, den Vorschlag im Zuge der jetzigen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umzusetzen.
„Grundsätzlich würde eine Reduzierung der EEG-Umlage auf null vieles vereinfachen. Der Aufwand für Netzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und auch den Staat würde deutlich reduziert“, erklärte Steinbach. Allerdings müssten die energieintensiven Unternehmen, die bisher von einer Entlastung von der EEG-Umlage profitiert haben, von der Stromsteuererhöhung ausgenommen werden.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 beschlossen, um den Ausbau von Wind- und Sonnenstrom zu fördern. Damals wurde die EEG-Umlage zur Förderung des Stroms aus erneuerbaren Energien eingeführt, die Stromverbraucher und Industrie bezahlen.