Brandenburg regelt Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland neu
Kabinett stimmt zentraler Zuständigkeit des Landkreises Dahme-Spreewald zu
Potsdam, 23. August 2020. Die Bearbeitung von Visaanträgen für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland wird erheblich erleichtert. In Brandenburg übernimmt der Landkreis Dahme-Spreewald ab 1. Oktober die zentrale Zuständigkeit für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten. Das Kabinett hat dazu der geänderten Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung zugestimmt. Die Änderung war durch das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes notwendig geworden.
Innenminister Michael Stübgen: „Mit der Änderung wird die Zuständigkeit in der Verordnung klar festgeschrieben. Mein Dank gilt dem Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald, der sich bereit erklärt hat, die Aufgaben für Brandenburg zu übernehmen. Das macht auch aufgrund des neuen Großflughafens BER Sinn, der auf dem Gebiet des Landkreises liegt. Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie gut das Land und die kommunale Familie zum Wohle aller zusammenarbeiten. Gleichzeitig setzen wir damit ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.“
Arbeitsminister Jörg Steinbach: „Brandenburg braucht künftig mehr ausländische Fachkräfte, beispielsweise in der Pflege oder in Folge von Neuansiedlungen oder dem Ausbau von Betriebsstätten. Im Wettbewerb um die besten Köpfe müssen auch die nötigen Strukturen geschaffen werden, um interessierte Fachkräfte von Brandenburg überzeugen zu können. Das haben wir nun mit der Zentralen Ausländerbehörde im Landkreis Dahme-Spreewald erreicht. Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Arbeitgeber demnächst die optionale Möglichkeit, direkt an der Beschleunigung der Verfahren mitzuwirken, damit sie freie Stellen schneller besetzen können.“
Landrat Stephan Loge: „Aufgrund der geographischen Lage und der damit in engem Zusammenhang stehenden exponierten Wirtschaftsstellung des Landkreises Dahme-Spreewald ist sich unsere Kreisverwaltung der mit der Übertragung der Aufgaben bei Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte für das gesamte Land Brandenburg entstehenden Verantwortung bewusst. Die Entscheidung der Landesregierung, unseren Landkreis mit dieser zentralen Aufgabe auf der Grundlage des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zu betrauen, zeigt das Vertrauen in die Fachkompetenz und Fähigkeiten der Kreisverwaltung und der ihr nachgeordneten Fachabteilungen, wie etwa der Ausländerbehörde. Zudem steht diese Entscheidung auch als Zeichen für die stetig wachsende wirtschaftliche Kompetenz des Landkreises als kommunale Behörde.“
Hintergrund:
Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes wird den Bundesländern über das geänderte Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit gegeben, zentrale Ausländerbehörden zu gründen. Diese fungieren als Schnittstellen zu den an der Fachkräfteeinwanderung beteiligten Akteuren. Dies sind die für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zuständigen Stellen wie beispielswise die Kammern, die Bundesagentur für Arbeit soweit erforderlich, die Auslandsvertretungen und die Arbeitgeber in Vollmacht der vorgesehenen ausländischen Fachkraft und ihrer Familienangehörigen. Die konkrete Organisation ist den Bundesländern überlassen. Diese können die Aufgabe auf der kommunalen Ebene ansiedeln beziehungsweise belassen. Mit der geänderten Ausländerrechtszuständigkeitsverordnung wird nun diese Stelle in Brandenburg bestimmt.
Der Landkreis Dahme-Spreewald erhält dafür eine Einmalpauschale zur technischen Einrichtung der notwendigen Arbeitsplätze und darüber hinaus Fallpauschalen für die Bearbeitung der einzelnen Anträge.