Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

„Werkzeugkasten Schutz- und Hygienemaßnahmen“ bietet Tourismusbranche Orientierungshilfe

Corona-Lockerungen: Erster Öffnungen für Gastronomie und Beherbergung stehen bevor

Potsdam, 13. Mai 2020. Nach der am vergangenen Freitag im Kabinett beschlossenen weiteren Lockerung der Corona-Beschränkungen stehen in Brandenburg nun erste Öffnungen für die Gastronomie und die Tourismusbranche bevor. Ab diesem Freitag, 15. Mai, dürfen Gaststätten und Campingplätze unter Auflagen wieder öffnen, ab dem 25. Mai können Hotels wieder Gäste beherbergen. Betriebe werden damit vor neue Anforderungen gestellt. Um ihnen eine Orientierungshilfe zu geben, steht der Branche unter tourismusnetzwerk-brandenburg.de ab sofort ein „Werkzeugkasten Schutz- und Hygienemaßnahmen“ zur Verfügung.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach hat die Initiative von Tourismus-Marketing Brandenburg, Clustermanagement Tourismus, dem Hotel- und Gaststättenverband  sowie weiteren Verbänden ausdrücklich begrüßt: „Es ist wichtig, dass wir unseren Gästen neben der gewohnten Qualität auch die erforderliche Sicherheit bieten können. Der Werkzeugkasten, der fortlaufend aktualisiert wird, ist dafür im Zusammenspiel von Betrieben und Gesundheitsämtern eine ideale Grundlage.“ In dem Portal werden der Branche umfangreiche Hilfestellungen angeboten.

Folgende Neuregelungen gelten ab dem 15. Mai:

Gastronomiebetriebe, die zubereitete Speisen anbieten, dürfen für den Publikumsverkehr von 6 bis 22 Uhr öffnen. Voraussetzung ist, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln sichergestellt wird. Möglichkeiten zur Reservierung und zur Kontaktnachverfolgung werden dringend empfohlen. Gäste können sowohl draußen als auch drinnen bedient werden. Bislang blieben gastronomische Angebote auf den Außer-Haus-Verkauf beschränkt.

Erlaubt ist das Übernachten auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen, in Ferienwohnungen und -häusern sowie auf Charterbooten mit Übernachtungsmöglichkeit, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Damit ist auch Dauercamping wieder möglich, sofern ein autarkes Sanitärsystem gewährleistet ist. Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen müssen geschlossen bleiben.

Erlaubt ist auch weiter die Nutzung von Ferienwohnungen und -häusern, die auf der Grundlage eines Miet- oder Pachtvertrags mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr nicht nur vorübergehend genutzt werden.

Folgende Neuregelungen gelten ab dem 25. Mai:

Sämtliche touristischen Vermietungen sind wieder uneingeschränkt unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln möglich. So können dann auch Hotels wieder Gäste beherbergen sowie Campingplätze mit sanitären Gemeinschaftseinrichtungen vermietet werden. Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge und vergleichbare touristische Angebote sind erlaubt. Auch Jugendfreizeiteinrichtungen (Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen) können wieder Gäste beherbergen.