Steinbach appelliert an Unternehmen: „Bitte Entlassungen vermeiden“
Arbeitsmarktbericht für März liegt vor
Potsdam, 31. März 2020. Arbeitsminister Jörg Steinbach hat nochmals alle Unternehmerinnen und Unternehmer dazu aufgerufen, im Zuge der Corona-Krise von Kündigungen abzusehen und stattdessen von der ausgeweiteten Kurzarbeiterregelung Gebrauch zu machen. „Durch die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes wird Unternehmen schnell und gezielt geholfen, wenn sie mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus Arbeitsausfälle haben. Damit können Entlassungen effektiv vermieden werden, Mitarbeiter stehen unmittelbar nach der Krise wieder zur Verfügung und Arbeitsplätze werden gesichert“, erklärte Steinbach anlässlich des heute von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Arbeitsmarktberichts für den Monat März.
Der Arbeitsmarktbericht für den Monat März stellt aufgrund der Corona-Krise eine nur wenig aussagekräftige „Momentaufnahme“ dar. Die sich aus der Pandemie ergebenden kurz- und mittelfristigen Auswirkungen sind hier noch nicht abgebildet, da der Stichtag für die Erhebung und anschließende Validierung aller Einzeldaten der 12. März war. Seriöse Schlussfolgerungen sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
„Derzeit hat oberste Priorität, dass die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie Betroffenen passgenaue Hilfe bekommen“, sagte Steinbach. Ziel aller Anstrengungen des Ministeriums und der gesamten Landesregierung sei es, Arbeitsplätze und Unternehmen im Land Brandenburg zu erhalten.
Ein zentrales arbeitsmarktpolitisches Instrument ist dabei das Kurzarbeitergeld. Um Hilfe für Unternehmen so unbürokratisch wie möglich zu gewährleisten, wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:
- Unternehmen können bereits Kurzarbeit beantragen, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
- Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
- Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Betroffene sollten sich bei Fragen und zur Unterstützung an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
Das Land Brandenburg selbst hat ein Sofortprogramm für gewerbliche Unternehmen und für Angehörige der freien Berufe im Land Brandenburg aufgelegt. Die Unterstützung aus diesem Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen bereitgestellt und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR
Die Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Gewährung und Auszahlung ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zuständig. Auf der Internetseite der ILB sind auch Antragsunterlagen sowie die detaillierten Förderbedingungen zu finden.
Aus dem Arbeitsmarktbericht:
Die Zahl der Arbeitslosen ist in Brandenburg im März 2020 auf 75.570 Männer und Frauen gesunken. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 5,7 Prozent. Im Vergleich zum März 2019 sind dies 0,4 Prozentpunkte weniger.
Von den 75.570 Arbeitslosen sind 31.756 Frauen (42,0 Prozent) und 43.814 Männer (58,0 Prozent). Das sind insgesamt 3.130 Frauen und Männer weniger als im Februar 2020 und 5.891 Personen weniger als im März 2019.
Die Zahl der jungen Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren ist im Vergleich zum März des Vorjahres um 2,2 Prozent auf 5.878 gestiegen. Die Zahl der älteren Arbeitslosen im Alter von 50 Jahren und älter ist im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent auf 29.984 Personen und die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen um 6,7 Prozent auf 4.097 gesunken.
Im Januar 2020 hatten 853.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, 7.900 Personen mehr als im Januar 2019.