Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Bessere Energieeffizienz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen

Wirtschafts- und Energieministerium startet neu gestaltetes RENplus-Programm

Potsdam, 12. Dezember 2017. „Je weniger Energie Unternehmen und öffentliche Einrichtungen verbrauchen, umso wirtschaftlicher können sie arbeiten. Deswegen unterstützen wir Unternehmen und Genossenschaften, Kommunen, Landkreise und Planungsgemeinschaften dabei, ihre Energieeffizienz zu steigern. Um das Antragsverfahren und die generellen Fördermöglichkeiten zu verbessern, haben wir unser Förderprogramm neu gestaltet.“ Das sagte Wirtschafts- und Energieminister Albrecht Gerber zum Start der neu strukturierten Richtlinie. Über die Veränderungen informieren Experten des Wirtschaftsministeriums, der Brandenburger Förderbank ILB sowie der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) heute in einer gemeinsamen Auftaktveranstaltung in der ILB. Das Programm RENplus wird von der Förderbank umgesetzt. Die bei größeren Projekten obligatorische fachliche Vorabberatung erfolgt künftig über das Ministerium für Wirtschaft und Energie. Die WFBB nimmt diese verbesserte Fördermöglichkeit in ihr Beratungsangebot als Energiesparagentur auf.   

„Wir wollen dazu beitragen, dass Firmen ihre Energieeffizienz weiter steigern. Es gibt da noch große Potenziale in Unternehmen ebenso wie in öffentlichen Gebäuden. Wir wollen helfen, diese Herausforderungen anzupacken“, betonte Minister Gerber. Über RENplus können unter anderem Energieeffizienzmaßnahmen oder kommunale Energiekonzepte zur CO2-Minderung mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. 

Zur leichteren Orientierung für die Antragsteller gibt es nun jeweils eine eigene Richtlinie für wirtschaftlich tätige sowie für nicht wirtschaftlich tätige Organisationen. Zudem können alle Investitionen zur Energieeffizienzsteigerung bis 200.000 Euro nach einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten De-minimis-Verordnung, beantragt werden. Das bedeutet einen deutlich geringeren Aufwand für Antragsteller und Bewilligungsbehörde. Unter diese Regelung fällt zum Beispiel, wenn ein Mittelständler die Lichtanlage in seiner Firma gegen eine energieeffiziente Beleuchtung austauschen möchte.

Neu ist ebenfalls, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen gefördert werden, sofern die daraus erzeugte Energie selbst genutzt wird. Auch die Speicherung von Strom, Wärme und Kälte sowie Wasserstoff ist unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Bestimmungen in die Richtlinie aufgenommen worden, damit schon vor Inkrafttreten der bei der EU zur Notifizierung vorliegenden eigenen Speicher-Richtlinie Projekte aus diesem Bereich unterstützt werden können.

Außerdem können im Einzelfall nun auch Projekte aus Landesmitteln gefördert werden, die nicht unter einen der Fördertatbestände der RENplus-Richtlinie fallen, aber eine signifikante CO2-Einsparung bewirken.

ILB-Vorstandsmitglied Kerstin Jöntgen erklärte: „Die Reduzierung unseres Energieverbrauchs und die effizientere Nutzung von Rohstoffen sind vor dem Hintergrund des Klimawandels wichtige Themen, die sich die Landesregierung mit der Energiestrategie 2030 auf die Fahne geschrieben hat. Bis Ende 2020 stehen im zentralen Energie-Förderprogramm RENplus 65 Millionen Euro zur Verfügung. Ich freue mich daher sehr, dass wir gemeinsam mit dem Wirtschafts- und Energieministerium und der Wirtschaftsförderung die Richtlinie optimieren und zum Beispiel den Prozess der Antragstellung für unsere Kunden verbessern konnten.“

WFBB-Geschäftsführer Sebastian Saule betonte: „Energiesparen zahlt sich aus. Für Unternehmen. Für Kommunen. Für die Umwelt. Doch was können gerade Unternehmen und Kommunen tun, um energieeffizient zu produzieren, zu bauen oder zu sanieren? Wie lässt sich die Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe, in öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften verbessern, um den Energieverbrauch und damit die Energiekosten maßgeblich zu senken? Und wie lässt sich die Energiewende sinnvoll gestalten? Mit der in der WFBB angesiedelten Energiesparagentur hat Brandenburg dafür ein besonderes Angebot. Wir beraten kostenfrei und unabhängig zu allen Fragen der effizienten Energienutzung, zum Einsatz von Erneuerbaren Energien und zu Fördermöglichkeiten von Bund und Land – einschließlich RENplus. Damit tragen wir dazu bei, die führende Position Brandenburgs als Qualitätsstandort zu stärken.“

Zur Info:

In der laufenden EU-Förderperiode 2014-2020 stehen in der RENplus-Richtlinie 65 Millionen Euro zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung. Weitere 50 Millionen Euro sind für die Förderung von Speicher-Projekten vorgesehen, die entsprechende Richtlinie muss von der EU aber noch notifiziert werden. Von den insgesamt 115 Millionen Euro stammen 92 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, 23 Millionen Euro sind Landesmittel.

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