Keine Versäumnisse des Landes bei Verkauf der Vattenfall-Braunkohlesparte
Ministerium nimmt Stellung zu Greenpeace-Vorwürfe
Potsdam, 18. Januar 2017. Zum heute veröffentlichten Greenpeace-Schwarzbuch und den darin enthaltenen Vorwürfen nimmt das brandenburgische Wirtschafts- und Energieministerium wie folgt Stellung:
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) war bei dem Verkauf der Braunkohlesparte von Vattenfall nicht Verfahrensbeteiligter. Bei dem Verkauf ist die gesamte Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten veräußert worden und kein Bergwerkseigentum. Daher bedurfte es nach dem Bundesberggesetz keiner Zustimmung durch das MWE bzw. das dem MWE nachgeordnete Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Das wird auch von einem aktuellen Rechtsgutachten vom Januar 2017 bestätigt.
Gemäß Bundesberggesetz kann die Zulassung eines Betriebsplanes von der Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht werden. Das heißt jedoch nicht, dass die Behörde eine solche nach Gutdünken erheben kann, sondern nur dann, wenn ohne die Sicherheit die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Bundesberggesetz – wie etwa zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche – nicht gesichert wäre. Der Anordnung einer Sicherheitsleistung muss eine gründliche Prüfung des konkreten Falles vorausgehen. Das kann frühestens anhand des Jahresabschlusses 2016 und nach Entscheidung der LEAG zu ihrer künftigen Unternehmensplanung erfolgen und im Rahmen künftiger Zulassungsverfahren entschieden werden. Der bloße Wechsel der Eigentümerschaft eines Bergbauunternehmens führt nicht automatisch dazu, eine Sicherheitsleistung anzuordnen. Greenpeace bringt somit ein Zitat aus einem LBGR-Vermerk in einen falschen Sachzusammenhang.
Während des gesamten Verkaufsprozesses haben das Land Brandenburg und das MWE sowohl mit dem Verkäufer Vattenfall als auch mit den verschiedenen Kaufinteressenten und Beratungsunternehmen Gespräche geführt, soweit diese das wünschten. Diese Gespräche auch auf Minister- oder Staatssekretärsebene dienten dem Ziel, die Interessen und Erwartungen des Landes an einen künftigen Betreiber der Lausitzer Braunkohlesparte transparent zu machen. Dazu zählen die solide Fortführung der Tagebaue, der Erhalt der Arbeitsplätze einschließlich tariflicher Bindungen, die Beibehaltung der unter Vattenfall geltenden hohen Rekultivierungsstandards sowie die Fortsetzung des von Vattenfall praktizierten sozialen Engagements auch durch den künftigen Betreiber.
In allen Gesprächen mit den möglichen Interessenten ist zudem auf die Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Rekultivierung hingewiesen worden und das bestehende System sowie die Rechtslage erläutert worden. Dass der Bergwerksunternehmer seiner Verantwortung für die Wiedernutzbarmachung nachkommt, wird über die laufenden Betriebspläne im Einzelfall durch das Bergamt geprüft.
Durch ein technisches Versehen ist ein Satz in der obigen Pressemitteilung an eine falsche Stelle gerutscht (Es handelt sich um den Satz: Das wird auch von einem aktuellen Rechtsgutachten vom Januar 2017 bestätigt.). Dies hat zu Missverständnissen geführt. Diese bitten wir zu entschuldigen.
Nachfolgend die Pressemitteilung in der korrekten Fassung:
Potsdam. Zum heute veröffentlichten Greenpeace-Schwarzbuch und den darin enthaltenen Vorwürfen nimmt das brandenburgische Wirtschafts- und Energieministerium wie folgt Stellung:
Das Ministerium für Wirtschaft und Energie (MWE) war bei dem Verkauf der Braunkohlesparte von Vattenfall nicht Verfahrensbeteiligter. Bei dem Verkauf ist die gesamte Gesellschaft mit allen Rechten und Pflichten veräußert worden und kein Bergwerkseigentum. Daher bedurfte es nach dem Bundesberggesetz keiner Zustimmung durch das MWE bzw. das dem MWE nachgeordnete Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR).
Gemäß Bundesberggesetz kann die Zulassung eines Betriebsplanes von der Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht werden. Das heißt jedoch nicht, dass die Behörde eine solche nach Gutdünken erheben kann, sondern nur dann, wenn ohne die Sicherheit die Erfüllung der Verpflichtungen nach dem Bundesberggesetz – wie etwa zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche – nicht gesichert wäre. Das wird auch von einem aktuellen Rechtsgutachten vom Januar 2017 bestätigt. Der Anordnung einer Sicherheitsleistung muss eine gründliche Prüfung des konkreten Falles vorausgehen. Das kann frühestens anhand des Jahresabschlusses 2016 und nach Entscheidung der LEAG zu ihrer künftigen Unternehmensplanung erfolgen und im Rahmen künftiger Zulassungsverfahren entschieden werden. Der bloße Wechsel der Eigentümerschaft eines Bergbauunternehmens führt nicht automatisch dazu, eine Sicherheitsleistung anzuordnen. Greenpeace bringt somit ein Zitat aus einem LBGR-Vermerk in einen falschen Sachzusammenhang.
Während des gesamten Verkaufsprozesses haben das Land Brandenburg und das MWE sowohl mit dem Verkäufer Vattenfall als auch mit den verschiedenen Kaufinteressenten und Beratungsunternehmen Gespräche geführt, soweit diese das wünschten. Diese Gespräche auch auf Minister- oder Staatssekretärsebene dienten dem Ziel, die Interessen und Erwartungen des Landes an einen künftigen Betreiber der Lausitzer Braunkohlesparte transparent zu machen. Dazu zählen die solide Fortführung der Tagebaue, der Erhalt der Arbeitsplätze einschließlich tariflicher Bindungen, die Beibehaltung der unter Vattenfall geltenden hohen Rekultivierungsstandards sowie die Fortsetzung des von Vattenfall praktizierten sozialen Engagements auch durch den künftigen Betreiber.
In allen Gesprächen mit den möglichen Interessenten ist zudem auf die Wichtigkeit der ordnungsgemäßen Rekultivierung hingewiesen worden und das bestehende System sowie die Rechtslage erläutert worden. Dass der Bergwerksunternehmer seiner Verantwortung für die Wiedernutzbarmachung nachkommt, wird über die laufenden Betriebspläne im Einzelfall durch das Bergamt geprüft.