Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Künftig soll ein Mindestlohn von neun Euro gelten

Kabinett beschließt Entwurf des Vergabegesetzes

Potsdam, 24. Mai 2016. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des neuen Brandenburger Vergabegesetzes beschlossen. „Der Koalitionsvertrag enthält ein klares Bekenntnis zum vergabespezifischen Mindestlohn. Dieser wird im neuen Gesetz nun von 8,50 auf 9 Euro erhöht“, sagte Wirtschaftsminister Albrecht Gerber in Potsdam. Damit werde die Empfehlung der brandenburgischen Mindestlohnkommission berücksichtigt. Das Gesetz soll nach der Verabschiedung durch den Landtag voraussichtlich am 1. September 2016 in Kraft treten.

„Wer redlich arbeitet, muss einen auskömmlichen Lohn bekommen – einen Lohn, von dem er leben kann“, betonte Minister Gerber. „Mit dem neuen Vergabegesetz wollen wir diejenigen Arbeitnehmer bestmöglich schützen, die unsere Unterstützung am nötigsten brauchen.“ Deswegen würden soziale Aspekte in Vergabeverfahren mit dem neuen Gesetz gestärkt. So kann beispielsweise die Integration von Menschen mit Behinderung als Bewertungskriterium festgelegt werden. Auch für die Entlohnung von Akkordarbeitern gibt es nun eine klare Regelung. Gerber: „Wer da 100 Prozent Leistung bringt, muss damit den Mindestlohn erreichen – und nicht erst, wenn er weit über die 100 Prozent hinausgeht.“

Mit dem Brandenburger Vergabegesetz werden Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufgestellt. Danach werden diese nur an Bieter vergeben, die ihren Beschäftigten einen Bruttostundenlohn von mindestens neun Euro zahlen. Das Gesetz ist hinsichtlich des zu zahlenden Mindestlohnes ab einer Wertuntergrenze von 3.000 Euro anzuwenden, und zwar auch dann, wenn Aufgaben an private Dritte übertragen werden. Das heißt, dass auch dort, wo im Wege der Auftragsvergabe ein Outsourcing erfolgt, das Mindestarbeitsentgelt nicht unterschritten werden kann.

Zudem werden die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt, die seit April gelten. Mit der Novellierung reagiert das Wirtschaftsministerium aber nicht nur auf die Änderungen im Bundesrecht, sondern auch auf die Evaluation des Brandenburger Vergabegesetzes von vor zwei Jahren. Der Wirtschaftsminister dazu: „Der Evaluationsbericht hatte deutliche Nachbesserungen angemahnt – zum Beispiel in punkto Übersichtlichkeit und sprachliche Verständlichkeit. Das neue Gesetz ist hier eindeutig besser tauglich für die Praxis.“

Für die Kommunen gebe es „mehr Bewegungsfreiheit und eine einfachere Handhabung von Vergabeverfahren“, so der Minister weiter. Zur Vereinfachung trage unter anderem bei, dass die mit dem Vergabegesetz zusammenhängenden Kosten den Kommunen künftig pauschal erstattet würden. „Dann muss sich niemand mehr mit komplizierten Einzel-Erstattungsanträgen herumschlagen. Gerade für kleine Kommunen ist das ein erheblicher Vorteil“, hob der Minister hervor.