Erneuerbare Energien
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist zentraler Bestandteil der Energiestrategie 2040.
Anders als die Nutzung von fossilen Energieträgern verursachen Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie keine direkten CO2-Emissionen. Das macht sie zum Schlüssel für eine erfolgreiche Klimapolitik.
Darüber hinaus trägt die dezentrale Energieerzeugung (als Gegenstück zu zentralen Großkraftwerken, die nur einigen wenigen Regionen zugutekommen) zur regionalen Wertschöpfung bei. Sie schafft neue Arbeitsplätze in Industrie, Handwerk und Forschung. Werden heimische Energiequellen stärker genutzt, verringert sich zudem die Abhängigkeit, fossile Energieträger nach Deutschland importieren zu müssen.
Vorreiter bei den erneuerbaren Energien / Zahlen und Fakten
Die Landesregierung von Brandenburg hat bereits frühzeitig die Energiewende als Aufgabe angenommen und den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent vorangetrieben.
Bis zu 100 % des Bruttostromverbrauchs können in Brandenburg rechnerisch durch die erneuerbaren Energien gedeckt werden (Quelle: Energieportal Brandenburg, Stand: 2022). Mit aktuell 4.096 Windenergieanlagen, 61.500 Photovoltaikanlagen (Quelle: Marktstammdatenregister (MaStR), Stand: 01/2025) und 757 Biogasanlagen (Quelle: Energieportal Brandenburg, Stand: 2024) beträgt die installierte elektrische Leistung der erneuerbaren Energien in Brandenburg ca. 17,3 GW (Quellen: MaStR und Agentur für Erneuerbare Energien (AEE), Stand: 01/2025 bzw. 2023). Brandenburg hat zu dem im bundesweiten Vergleich die höchste installierte elektrische Leistung pro Einwohner vorzuweisen.
Darüber hinaus gibt es in Brandenburg insgesamt mehr als 71.238 Wärmepumpen (Quelle: AEE, Stand: 2023), über 30.400 solarthermische Systeme (Quelle: Energieportal Brandenburg, Stand: 2023) sowie 740 Biomasseanlagen (Quelle: Energieportal Brandenburg, Stand: 2024). Zahllose kleine Holzheizkessel in privaten Haushalten tragen zusammen mit einem Anteil von knapp 20 Prozent zur Wärmeversorgung in Brandenburg bei.
Aufgaben im Rahmen der Energiewende
Die rasante Entwicklung der letzten Jahre bringt aber auch neue Herausforderungen mit sich. Das gilt besonders für die Stromversorgung. So ist die Systemintegration von volatilen Windenergie- und Photovoltaikanlagen vielerorts an ihre physikalischen Grenzen gelangt. Denn Solar- und Windenergie sind schwankende Energieträger. Ihre Leistung ist von Tages- und Jahreszeit sowie dem Wetter abhängig und daher nicht immer planbar. Den Netzausbau mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu synchronisieren, stellt zukünftig eine zentrale politische und technologische Aufgabe dar. Kosten müssen sozialverträglich verteilt werden, ohne gerade die energieintensiven Industrien in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu gefährden.
Zusammenarbeit Bund und Länder
Der Bund- Länder- Kooperationsausschuss zum Ausbau der erneuerbaren Energien wurde auf Ebene der Staatssekretäre eingerichtet, um den Ausbau zu koordinieren, die Herausforderungen für Bund und Länder bei dieser wichtigen Säule der Energiewende zu bewältigen und um die Zielerreichung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu unterstützen. In diesem Rahmen berichten die Bundesländer gegenüber dem Sekretariat des Kooperationsausschusses im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jährlich über den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Im Ausschuss werden die Länderberichte ausgewertet und der Bundesregierung ein Ausschussbericht vorgelegt. Auf Basis dieses Berichts informiert die Bundesregierung den Bundestag und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder, ob die Ausbaugeschwindigkeit zur Erreichung des 80 %-Ziels ausreicht und die im EEG festgelegten Zwischenziele erreicht werden können. Des Weiteren findet ein Monitoring zur Erfüllung der Flächenziele gemäß dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. „Wind-an-Land-Gesetz“) statt.
Weitere Grundsätze der Bund-/Länderzusammenarbeit sind in den §§ 97 und 98 EEG 2023 formuliert.
Die jeweiligen Länder-Berichte finden Sie auf der Webseite des BMWK (unter dem auf der rechten Seite platzierten Reiter "Bund-Länder-Kooperationsausschuss").