Steinbach: „Höherer Mindestlohn stärkt Arbeitnehmerschutz“
Arbeitsmarktzahlen für Januar belegen stabile Nachfrage nach Arbeitskräften
Potsdam, 1. Februar 2022. Die Nachfrage nach Arbeitskräften bleibt trotz Corona-Pandemie sowie der kalten Jahreszeit auf einem hohen Niveau. Damit haben Fachkräfte in Brandenburg auch während des saisonbedingten leichten Anstiegs der Arbeitslosigkeit beste Chancen auf dem Arbeitsmarkt“, erklärte Arbeitsminister Jörg Steinbach anlässlich der von der Bundesagentur für Arbeit heute vorgelegten aktuellen Arbeitsmarktzahlen. Die Zahl der Arbeitslosen in Brandenburg ist im Januar jahreszeitlich bedingt leicht auf 5,7 Prozent gestiegen, 76.392 Männer und Frauen waren arbeitslos gemeldet. Laut Arbeitsagentur ist dies die geringste Arbeitslosigkeit zu einem Jahresbeginn seit 1991.
„Seit der bundesweiten Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen geschützt. Der Mindestlohn trägt dazu bei, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt“, sagte der Minister.
Zum 1. Januar 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn bundesweit auf 9,82 Euro je Stunde angehoben. „Dieser höhere Mindestlohn stärkt den Arbeitnehmerschutz“, hob Minister Steinbach hervor. Die Bundesregierung plant den gesetzlichen Mindestlohn noch in diesem Jahr auf 12 Euro je Stunde zu erhöhen.
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn können branchenbezogen höhere Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, dem Tarifvertragsgesetz sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz verbindlich festgelegt werden.
Bereits zum 1. Januar 2021 wurde der Brandenburger Vergabemindestlohn auf 13 Euro je Stunde erhört. Dieser kommt immer dann zur Anwendung, wenn die öffentliche Hand Aufträge vergibt. Brandenburg nimmt bereits seit Einführung des Vergabemindestlohnes eine bundesweite Vorreiterstellung auf diesem Gebiet ein.
Zur Information:
In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz, ehrenamtlich Tätige, Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung, Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz, Selbstständige, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.
Aus dem Arbeitsmarktbericht:
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Januar 2022 in Brandenburg 76.392 Menschen arbeitslos, davon 32.014 Frauen (41,9 Prozent) und 44.377 Männer (58,1 Prozent). Das sind 4.629 Personen mehr als im Dezember 2021 und 11.411 weniger als im Januar 2021.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der jungen Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren um 16,7 Prozent auf 5.673 gesunken. Die Zahl der älteren Arbeitslosen im Alter von 50 Jahren und älter ist im Vergleich zum Vorjahr um 10,4 Prozent auf 31.101 gesunken.