Steinbach: Bürgergeld-Einführung ist große Aufgabe für Jobcenter
Arbeitsmarktzahlen für November liegen vor – Arbeitslosenquote 5,6 Prozent
Potsdam, 30. November 2022. „Nach den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den Folgen des Ukraine-Krieges ist die Einführung des Bürgergeldes für die Jobcenter nun die nächste große Aufgabe. Die Jobcenter im Land Brandenburg haben in den vergangenen Jahren einen sehr guten Job gemacht und ich bin überzeugt: Sie werden dies auch bei der Einführung des Bürgergeldes tun.“ Das erklärte Arbeitsminister Jörg Steinbach heute anlässlich der von der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Arbeitsmarktzahlen für November 2022. Demnach waren im vergangenen Monat 74.459 Brandenburgerinnen und Brandenburger arbeitslos gemeldet, die Arbeitslosenquote liegt bei 5,6 Prozent.
Mit den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat vom 25. November 2022 tritt das Bürgergeld-Gesetz in wesentlichen Teilen zum 1. Januar 2023 in Kraft. Neben der Erhöhung der Regelbedarfe ist die Abschaffung des Vermittlungsvorranges bei gleichzeitig deutlicher Verbesserung der Aus- und Weiterbildungsangebote Bestandteil des Gesetzes. „Mit dem Gesetz soll die Zusammenarbeit zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcentern noch stärker auf Augenhöhe erfolgen. So wird beispielsweise die bisherige Eingliederungsvereinbarung im Bürgergeld-Gesetz durch einen unverbindlichen Kooperationsplan ersetzt, den Leistungsbeziehende und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern müssen sich ihre Arbeitsprozesse daher erneut genau anschauen und darauf ausrichten“, sagte Minister Steinbach.
Steinbach begrüßt die angekündigte Entfristung des „Sozialen Arbeitsmarkts“. Der Soziale Arbeitsmarkt ist ein Förderkonzept, das bei sehr arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen die Teilhabe am Erwerbsleben und am gesellschaftlichen Leben verbessern soll. Der 2019 mit dem Teilhabechancengesetz geschaffene Soziale Arbeitsmarkt sei „ein wichtiges Instrument für eine wirksame und nachhaltige Arbeitsmarktpolitik“. Außerdem werden im Gesetz die vom Bundesverfassungsgericht 2019 genannten Erfordernisse an eine Revision der Sanktionen beim Arbeitslosengeld II umgesetzt.
Das Bürgergeld-Gesetz enthält auch weitere Maßnahmen, die der Fachkräftesicherung dienen, vor allem im Bereich der abschlussbezogenen Weiterbildung. Diese werden wiederum durch Coachings und die Unterstützung sozialpädagogischer Fachkräfte untermauert. Minister Steinbach bekräftigt, dass eine ganzheitliche Betreuung von Leistungsbeziehenden mit dem geplanten Bürgergeld ermöglicht werden solle, wenn komplexere Problemlagen eine Integration in den Arbeitsmarkt erschweren. „Ich freue mich, dass ein solches Coaching auch über den Leistungsbezug hinaus möglich gemacht werden soll. Auf diese Weise kann eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt positiv begleitet werden“; sagte der Minister.
„Alles in allem bin ich überzeugt, dass der hier angestoßene Reformprozess in die richtige Richtung läuft“, resümiert Steinbach. „Ich sehe uns aber auch in der Verantwortung, im weiteren Umsetzungsprozess darauf zu achten, dass die Jobcenter nicht von der Arbeitsmenge erdrückt werden und eine dem neuen Gesetzesauftrag angemessene finanzielle Ausstattung erhalten.“
Aus dem Arbeitsmarktbericht:
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im November 2022 in Brandenburg 74.459 Menschen arbeitslos, davon 33.532 Frauen (45,0 Prozent) und 40.927 Männer (55,0 Prozent). Das sind 303 Personen mehr als im Oktober 2022 und 4.299 mehr als im November 2021.
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der jungen Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren um 14,5 Prozent gestiegen, diese Gruppe macht nun 8,1 Prozent aller Arbeitslosen aus. Die Zahl der älteren Arbeitslosen im Alter von 50 Jahren und älter ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozent auf 37,8 Prozent gesunken.