Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Messestandort Brandenburg wird gestärkt

Absicherungsprogramm hilft der Veranstaltungsbranche beim Neustart von Messen und Ausstellungen

Potsdam, 13. Okotober 2021. Durch die Corona-Pandemie ist die Messe- und Veranstaltungsbranche in schwieriges Fahrwasser geraten. Der Bund unterstützt den Neustart von Messen und gewerblichen Ausstellungen in Deutschland daher mit einem neuen Sonderfonds. Das Absicherungsprogramm startet in diesem Monat. Details zur Registrierung und Antragstellung können den Erläuterungen auf der Plattform www.sonderfonds-messe.de entnommen werden, die jetzt geschaltet ist.  

Die Ausfallabsicherung entschädigt Veranstalter anteilig für entstandene Schäden, wenn ihre wirtschaftliche Tätigkeit bis 30. September 2022 dadurch betroffen ist, dass eine von ihnen geplante Messe oder Ausstellung unmöglich ist, da ein vollständiges Veranstaltungsverbot gilt. Voraussetzung für eine Antragstellung auf Gewährung der Ausfallabsicherung ist, dass die Messe oder Ausstellung vorab auf einer zentralen IT-Plattform registriert wird. Registrierungen können ab dem 25. Oktober 2021 vorgenommen werden.

Der Sonderfonds gibt der Branche mehr Sicherheit bei der Planung von Messen und Veranstaltungen – die viele Brandenburger Unternehmen nutzen, um ihre Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren und sich auszutauschen. Das Brandenburger Landeskabinett hat bereits am 21. September die Voraussetzungen für die Umsetzung des neuen Hilfsinstruments im Land Brandenburg beschlossen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wird in bewährter Weise die Anträge bearbeiten, die über eine bundeseinheitliche Plattform gestellt werden.

Antragsberechtigt für Hilfen aus dem Sonderfonds sind Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen im Sinne der Gewerbeordnung organisieren und durchführen.