Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

 

Bild: upklyak/freepik

Gesetz zur Änderung des Windenergieanlagenabgabengesetzes

Landesregierung beschließt Anpassung des sogenannten „Windeuros“

Potsdam, 6. März 2024.  Am 19. Juni 2019 wurde in Brandenburg das Windenergieanlagenabgabengesetz (BbgWindAbgG) beschlossen, um die Kommunen beim Ausbau der Windenergie finanziell zu beteiligen und damit die Akzeptanz der Windenergie bei Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Kommunen zu erhöhen. Diese Kommunen erhalten von den Windenergieanlagenbetreibern im Umkreis von drei Kilometern der zahlungspflichtigen Windenergieanlage (flächenanteilig) eine jährliche Sonderabgabe in Höhe von 10.000 EUR.

Die Landesregierung hat im Jahr 2023, unter der Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), eine Evaluierung des BbgWindAbgG durchgeführt. Im Ergebnis des Berichts bleibt festzuhalten, dass das Gesetz in Brandenburg sehr positiv aufgenommen wird, da damit auch die Wertschöpfung vor Ort erhöht wird.

Aktuell bestehen bereits Zahlungsansprüche von insgesamt 1,87 Mio. EUR, die die Kommunen für akzeptanzsteigernde Maßnahmen einsetzen dürfen. Die anspruchsberechtigten Kommunen können im Energieportal Brandenburg eingesehen werden.

Im Rahmen der Evaluierung des BbgWindAbgG wurden aber auch Optimierungsbedarfe identifiziert, die eine Anpassung des Gesetzes notwendig machen. Dazu zählen die Erhöhung und Änderung der Sonderabgabe, die Einführung von Berichtspflichten durch die Kommunen, sowie weitere Klarstellungen und Empfehlungen. Diese Punkte wurden gestern von der Landesregierung im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des BbgWindAbgG beschlossen.

„Der verstärkte Ausbau der Windenergie muss mit akzeptanzsteigernden Maßnahmen einhergehen“, sagt Energieminister Jörg Steinbach. „Eine Möglichkeit ist die direkte finanzielle Partizipation der Kommunen. Die Bundesregierung bleibt seit Jahren eine verbindliche Regelung dazu schuldig, daher ist Brandenburg selbst aktiv geworden“, so Steinbach weiter.

Kern des Gesetzentwurfes ist die Erhöhung der Sonderabgabe, die von einer pauschalen Abgabe pro Anlage in eine leistungsabhängige Abgabe geändert werden soll. Damit werden bereits jetzt künftige Leistungssteigerungen der Anlagen berücksichtigt und leistungsschwächere Anlagen werden nicht durch eine pauschale Sonderabgabe benachteiligt. Mit 5.000 EUR pro Megawatt installierter Leistung können moderne Windenergieanlagen die umliegenden Kommunen mit rund 30.000 EUR pro Jahr beteiligen. Diese Erhöhung entspricht letztendlich den Vorgaben des § 6 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023. Diese neue Sonderabgabe soll aufgrund der langen Planungsphasen erst für neue und Repowering-Windenergieanlagen gelten, die ab dem 01.01.2026 in Betrieb gehen.

„Nicht nur die Windenergiebranche wird adressiert, sondern auch die Kommunen werden diesmal in die Pflicht genommen“, erklärt Steinbach. „Das bestehende Gesetz sieht bisher keinen Informationsfluss zwischen Kommunen und der Landesregierung vor. Da es aber wichtig ist zu wissen, welche Wirkung ein Gesetz entfaltet, müssen die Kommunen, die die Profiteure des Gesetzes sind, künftig über die Zahlungen und die Mittelverwendung berichten. Des Weiteren sollen die Kommunen auch die betroffenen Ortsteile bei der Mittelverwendung stärker berücksichtigen.