Gerber: Bund muss endlich Mobilfunk-Konzept vorlegen
Wirtschaftsminister erwartet, dass Versorgungslücken rasch geschlossen werden
Potsdam, 23. Mai 2018. Brandenburgs Wirtschaftsminister Albrecht Gerber hat an die Bundesregierung appelliert, gemeinsam mit den Mobilfunknetzbetreibern und unter Beteiligung der Länder und Kommunen ein Konzept vorzulegen, wie die Versorgungslücken im Mobilfunknetz rasch und möglichst vollständig geschlossen werden können. „Gute Mobilfunkverbindungen sind heutzutage für uns alle elementar – für eine funktionierende Wirtschaft ebenso wie für unser alltägliches Miteinander. Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade in dünn besiedelten ländlichen Regionen nach wie vor Versorgungslücken existieren – bei der Online-Datenübertragung ebenso wie bei der reinen mobilen Sprachtelefonie. Wir wollen, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger gut leben, gut arbeiten und gut wirtschaften können“, erklärte der Minister im Wirtschaftsausschuss des Landtages. „Dazu muss die Mobilfunknutzung in der Fläche des Landes sichergestellt werden – in den Haushalten ebenso wie entlang der Hauptverkehrswege einschließlich der Bundesstraßen“, so Gerber weiter. „Auf diesem Feld muss der Bund endlich tätig werden.“
Er befürchte, dass auch nach Erfüllung der Versorgungsauflagen der Digitalen Dividende II keine umfassende Mobilfunkversorgung in den Bundesländern erreicht werde, sagte Gerber. Die Länder selbst können den Ausbau des Mobilfunks aufgrund von beihilferechtlichen Beschränkungen der Europäischen Union nicht mit Landesmitteln fördern.
Der Hintergrund:
Bei der Versteigerung von Funkfrequenzen im Jahr 2015 (sogenannte Digitale Dividende II), die die Mobilfunkbetreiber zur Versorgung der Bevölkerung mit Mobilfunk benötigen, erteilte die Bundesnetzagentur Netzbetreibern Versorgungsauflagen. Jeder der drei Betreiber muss gewährleisten, dass mit seinem Netz bis zum 1. Januar 2020 bundesweit 98 Prozente der Haushalte mit ausreichenden Übertragungsraten versorgt sind. Dabei müssen die einzelnen Mobilfunkbetreiber in den jeweiligen Bundesländern eine Versorgung von jeweils 97 Prozent sicherstellen. Über die Haushalte hinaus sind auch Hauptverkehrswege vollständig zu versorgen.