Beantragung der Härtefallhilfen für Energiekosten privater Haushalte mit nicht-leitungsgebundenen Energieträgern geht in die finale Phase
Online-Portal für das Antragsverfahren für nicht leitungsgebundene Energieträger noch bis 20. Oktober 2023 freigeschaltet.
Potsdam, 8. September 2023. Seit dem 8. Mai 2023 können private Haushalte, die mit sogenannten nicht-leitungsgebundenen Energieträgern heizen, rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen. Ziel des bundesweiten Programms ist es, Haushalte, die besonders von den starken Preisanstiegen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle betroffen sind, zu entlasten. Das Programm läuft nun aus; eine Antragsstellung ist nur noch bis zum 20. Oktober 2023 möglich.
Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdopplung ihrer Energiekosten verzeichnen mussten, können mit einer Erstattung von 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des betroffenen Energieträgers im Jahr 2021 rechnen.
Mit heutigem Stand sind knapp über 7.200 Anträge von Brandenburger Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Dies entspricht einer Fördersumme von knapp 2,7 Millionen Euro.
Anträge können online über das gemeinsame Antragsportal des Landes Hamburg gestellt werden: Antrag Brennstoffhilfe - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in Brandenburg durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Bei Fragen rund um das Thema Heizkostenhilfe für Privathaushalte steht eine Hotline der ILB sowie eine Website mit allen Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Verfügung.
ILB-Infotelefon Heizkostenhilfe: 0331 660-2920
Antragsseite der ILB: ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/