Ausbau Erneuerbarer Energien verträglich gestalten
MLUK, MIL und MWAE veröffentlichen Arbeitshilfe für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Potsdam, 23. August 2023. Brandenburg hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu wirtschaften und zu leben. Dafür braucht es den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Nutzung der Solarenergie durch Photovoltaik (PV) soll bis zum Jahr 2030 auf 18 Gigawatt installierter Leistung anwachsen und bis 2040 auf 33 Gigawatt. Bei der Realisierung dieser Ausbauziele der Energiestrategie 2040 soll ein besonderer Fokus auf der Nutzung von Dächern, Parkplätzen und bereits versiegelten Flächen liegen. Auch PV-Freiflächenanlagen und damit einhergehende Doppelnutzungskonzepte sind zum Erreichen der Ziele essenziell. Die Planungshoheit liegt hier bei den Kommunen. Um sie bei der Bauleitplanung für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik zu unterstützen, haben das Klimaschutzministerium, das Infrastrukturministerium und das Energieministerium gemeinsam eine Arbeitshilfe erarbeitet. Darin werden planungsrechtliche Rahmenbedingungen sowie kommunale Teilhabeoptionen kompakt zusammengefasst und sowohl Positiv- als auch Ausschlusskriterien als Orientierungsrahmen für die Kommunen benannt.
Den Kommunen kommt aufgrund ihrer Planungshoheit eine besondere Bedeutung bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen zu. Es ist Aufgabe der Städte und Gemeinden, die Flächennutzung durch PV-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet städtebaulich zu steuern.
Klimaschutzminister Axel Vogel: „Mit dem Klimaplan hat Brandenburg das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dafür ist ein beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig. Im Bereich der Photovoltaik ist seit einigen Jahren eine wachsende Dynamik erkennbar und damit in einigen Fällen eine Konkurrenz um die Flächennutzung. Viele Landwirtschaftsbetriebe sehen in der Nutzung ihrer Flächen für PV-Freiflächen eine Möglichkeit, ihren Betrieb zu diversifizieren und eine stabile Einnahme zu erhalten. Wichtig wäre, den Ausbau breit zu verteilen, so dass es nicht zur Flächenkonkurrenz kommt und möglichst viele Betriebe davon profitieren. Zudem bieten Agri-PV oder Anlagen auf wiedervernässten Ackerflächen die Chance, Landwirtschaft, Naturschutz und Energieerzeugung unter einen Hut zu bringen. Uns ist es wichtig, die Kommunen in ihrer Planung zu unterstützen und zu sensibilisieren, den Ausbau der Erneuerbaren Energien verträglich zu gestalten und somit Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft in Einklang zu bringen.“
Energieminister Jörg Steinbach: „Brandenburg hat sich mit der Energiestrategie 2040 ambitionierte Ausbauziele gesetzt, um den aktuellen und künftigen Herausforderungen der energiepolitischen Situation und des Klimawandels erfolgreich zu begegnen. Eine von meinem Haus in Auftrag gegebene Studie zu den Potenzialen der Solarenergie in Brandenburg hat anschaulich gezeigt: Brandenburg steht gut da. Die Ergebnisse sind für alle im ‚Solaratlas Brandenburg‘ abrufbar. So bestehen Potenziale von 29 Gigawatt auf Dächern. Aber vor allem sind enorme Potenziale in der Freifläche mit 67 Gigawatt auf EEG-Basisflächen, weitere 33 Gigawatt auf landwirtschaftlichen Flächen mit sehr geringen Bodenwertzahlen und bis zu 270 Gigawatt für Agri-PV und Parkplatz-PV verfügbar. Um auch nur einen Bruchteil dieser Potenziale zu erschließen, bedarf es der bauleitplanerischen Tätigkeit der Kommunen. Mit dieser gemeinsamen Arbeitshilfe wollen wir die Kommunen bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.“
Infrastrukturminister Guido Beermann: „Die Kommunen sind die zentralen Akteure beim Ausbau von PV-Freiflächenanlagen. Das Bau- und Infrastrukturministerium unterstützt sie bei der Ausübung ihrer kommunalen Planungshoheit. Die Arbeitshilfe wurde insbesondere entwickelt, um die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die zur Verfügung stehenden Instrumente zur städtebaulichen Steuerung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen und Möglichkeiten der kommunalen Teilhabe kompakt zusammen zu fassen. Neben dem wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sollen die Gemeinden sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ebenfalls Vorteile durch den Ausbau haben. Daher enthält die Arbeitshilfe Hinweise wie die Kommunen zum Beispiel über entsprechende vertragliche Regelungen finanziell profitieren können. Sie zeigt zudem welche Möglichkeiten es gibt, PV-Anlagen so zu gestalten, dass sie sich in das örtliche Gemeinde- und Landschaftsbild möglichst verträglich einfügen. Ich bin davon überzeugt, dass das Erreichen der Energie- und Klimaziele gelingen wird, wenn wir die Menschen vor Ort aktiv einbinden und mitnehmen.“
Die gemeinsame Arbeitshilfe des MLUK, des MIL und des MWAE soll insbesondere die gestaltende und städtebaulich lenkende Rolle der Kommunen bei der Realisierung der Energiewende unterstützen. Sie benennt einen Katalog an fachlichen Anforderungen für die anlagen- und betriebsbezogene Ausgestaltung der Anlagen, die neben dem ökonomischen auch einen ökologischen Mehrwert erzeugen sollen. So wird die Nutzung von bereits versiegelten Flächen, Flächen, deren Lebensraumfunktion bereits erheblich beeinträchtigt ist (beispielsweise durch Lärm oder Stoffemission) oder Konversionsflächen positiv bewertet. FFH-Gebiete und andere Schutzgebiete sowie Wälder und naturnahe Moore hingegen sollten nicht für die Planung von PV-Anlagen vorgesehen werden. Zudem sollten Kriterien wie der Abstand zu Siedlungsgebieten oder die ökologische Wertigkeit in Einzelfällen geprüft werden.
Da Kommunen nicht nur wichtige Akteure beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, sondern auch Profiteure sein können, widmet sich die Arbeitshilfe auch den Möglichkeiten der Stärkung der regionalen Wertschöpfung und der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger. Eine Reihe an Wertschöpfungsschritten findet, anders als bei der zentralen Energieerzeugung, in den Kommunen selbst statt. So werden Pacht- und Steuereinnahmen, wirtschaftliche Standortvorteile und Arbeitsplätze generiert. Ferner zeigt die Arbeitshilfe auf, in welchem rechtlichen Rahmen Kommunen an PV-Freiflächenanlagen auch finanziell teilhaben können.
Mit der „Gemeinsamen Arbeitshilfe für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ und der „Arbeitshilfe Bebauungsplanung“ werden den Kommunen im Land Brandenburg Werkzeuge an die Hand gegeben, die sie bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe unterstützen. Die gemeinsame Arbeitshilfe ersetzt die „Handlungsempfehlung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zur Unterstützung kommunaler Entscheidungen für großflächige Photovoltaik-Freiflächensolaranlagen“ und berücksichtigt die bundespolitischen und bundesrechtlichen Entwicklungen.
Die „Gemeinsame Arbeitshilfe für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ findet sich hier: https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gemeinsame-Arbeitshilfe-PV-FFA.pdf