Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

 

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Steinbach: „Erhöhung des Mindestlohns ist wichtiger Schritt, besonders für Attraktivität der Pflegeberufe“

Arbeitsmarktzahlen für September liegen vor

Potsdam, 30. September 2022. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 Euro auf 12 Euro je Stunde und wird damit zum dritten Mal in diesem Jahr angehoben. Der gesetzliche Mindestlohn sichert die Entgelte nach unten ab und gewährleistet damit einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

„Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist eine Erfolgsgeschichte. In den vergangenen Jahren konnten keine erkennbaren negativen Auswirkungen auf die sozialversicherungspflichte Beschäftigung oder die Entwicklung der Arbeitslosigkeit festgestellt werden. Für Brandenburg können wir sogar festhalten, dass seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes im Jahre 2015 die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten stetig gestiegen und die der Arbeitslosen gleichzeitig dynamisch gesunken ist“, erläutert Arbeitsminister Jörg Steinbach. Diese Erfolgsgeschichte werde auch durch die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche fortgeschrieben. Die Entlohnung von qualifizierten Pflegehilfskräften und Pflegekräften stieg zum 1. September 2022 um 10,6 Prozent auf 14,60 Euro je Stunde bzw. um 11,0 Prozent auf 17,10 Euro je Stunde. „Deutliche Lohnsteigerungen und Mehrurlaub für Pflege- und Betreuungskräfte sind wichtige Schritte, um die Arbeitsbedingungen in dieser Branche weiter zu verbessern und dadurch die Attraktivität dieses Berufsbildes zu steigern“, ergänzt Minister Steinbach.

 

Im Zuge der Mindestlohnanpassung treten auch Änderungen im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung in Kraft. Die für geringfügig entlohnte Beschäftigungen maßgebende monatliche Arbeitsentgeltgrenze betrug vom 1. Januar 2013 bis zum 30. September 2022 konstant 450 Euro. Ab dem 1. Oktober 2022 entwickelt sich die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch und orientiert sich an der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Aufgrund des zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde erhöhten Mindestlohns beträgt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze ab diesem Zeitpunkt 520 Euro.

Aus dem Arbeitsmarktbericht:

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im September 2022 in Brandenburg 75.089 Menschen arbeitslos, davon 34.488 Frauen (45,9 Prozent) und 40.601 Männer (54,1 Prozent). Das sind 1.995 Personen mehr als im September 2021 und 2.303 weniger als im August 2022.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der jungen Arbeitslosen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren um 9,9 Prozent auf 6.530 gesunken. Die Zahl der älteren Arbeitslosen im Alter von 50 Jahren und älter ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,6 Prozent auf 37,4 gesunken.