Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

2,5 Milliarden Euro für die Kultur

Startschuss für Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen - Brandenburg steht bereit für Umsetzung des Programms

Potsdam, 28. Juni 2021. Startschuss für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Ab dem 01. Juli können die Kultur-Veranstalter erste Anträge für die Wirtschaftlichkeitshilfe stellen. Bis 2023 stehen bundesweit bis zu 2,5 Milliarden Euro bereit. Mit dem Fonds sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen abgesichert werden. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Die brandenburgische Landesregierung hat bereits die Weichen gestellt, damit die Mittel schnell beantragt werden können: Kulturministerin Manja Schüle hat die hierfür notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg unterschrieben. Die Umsetzung des Hilfeprogramms übernehmen das Wirtschaftsministerium, bzw. die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Kulturministerin Manja Schüle: „Kaum eine Branche traf die Corona-Krise so hart wie Kunst und Kultur. Genau deshalb braucht sie auch angemessene Unterstützungsangebote. Und, besonders wichtig: Eine effektive Unterstützung muss unkompliziert und lebensnah erfolgen – und wir brauchen ein weiteres deutliches Zeichen der Wertschätzung. All das erfüllt das Kulturprogramm des Bundes: Die Wirtschaftlichkeitshilfe und die Ausfallabsicherung sind auf die realen Pandemie-Bedingungen abgestimmt. Sie schaffen in dieser Kombination je nach Event gezielte und angepasste Abhilfe. Und der Plan honoriert zudem die vielen Bemühungen der Veranstalter*innen, funktionierende Hygiene-Konzepte zu entwickeln. Damit ist der Sonderfonds des Bundes genau das richtige Instrument, um die neu startende Kultur zu unterstützen und Planungssicherheit zu gewährleisten. Das Programm knüpft optimal an unsere bisherigen Förderprogramme wie die Corona-Kulturhilfe und die Mikrostipendien für Künstler*innen des Landes an. Kultur braucht Perspektive und Zukunft. Und wir brauchen Kultur.“

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach: „Die gesundheitspolitisch notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben zu schweren Einschränkungen des kulturellen Lebens geführt. Kulturveranstaltungen konnten über Monate hinweg gar nicht oder nur stark eingeschränkt durchgeführt werden. Auch wenn nach graduellen Lockerungen Kulturveranstaltungen wieder stattfinden können, wird dies zunächst nur mit Hygieneauflagen und verminderten Teilnehmerzahlen möglich sein. Diese Auflagen reduzieren die Höhe der Ticketeinnahmen und beeinträchtigen die Wirtschaftlichkeit von Veranstaltungen. Darüber hinaus wird bis zum vollständigen Ende der Corona-Pandemie die Unsicherheit über eine Corona-bedingte Absage von Kulturveranstaltungen bestehen bleiben. Ich bin froh, dass unseren von der Pandemie arg gebeutelten Kulturveranstalterinnen und Kulturveranstaltern mit den Mitteln aus dem Sonderfonds kurzfristig eine weitere Hilfe zur Verfügung stehen wird.“

Der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Zum einen mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 01. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 01. August 2021 zur Verfügung. Damit können Künstler*innen ebenso wie die Veranstalter*innen nun den Wiederanlauf planen. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 01. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit mehr als 2.000 Besucher*innen, die einen längeren Planungsvorlauf benötigen. Die Antragstellung ist ausschließlich online über die Antragsplattform unter https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de möglich. Fragen werden telefonisch bei der Service-Hotline unter 0800 – 664 84 30 oder per E-Mail unter service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de beantwortet.