Länder fordern bessere Rahmenbedingungen für flexible Verbraucher und Erzeuger im Stromnetz
Initiative Brandenburgs einstimmig in der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen
Potsdam / Düsseldorf, 18. Juni 2021. Das Elektroauto dann laden oder die Produktion genau zu der Zeit hochfahren, wenn der Wind kräftig weht: Für Stromverbraucher gibt es dafür bislang keinerlei Anreize. Das soll sich nach Ansicht von Energieminister Jörg Steinbach schnellstmöglich ändern. Auf Initiative Brandenburgs hat die Wirtschaftsministerkonferenz heute in Düsseldorf einstimmig beschlossen, dass die Rahmenbedingungen für flexible Verbraucher und Erzeuger im Stromnetz – beispielsweise Elektroautos, Wärmepumpen sowie Industrieanlagen – verbessert werden müssen. Die Länderminister haben die Bundesregierung aufgefordert, den Rechtsrahmen für einen sogenannten Flexibilitätsmarkt zu schaffen, damit auch Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig netzdienlicher betrieben werden können.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet weiter voran. Gleichzeitig steigt die Anzahl von leistungsstarken Verbrauchern wie Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen. Die wetterabhängige Einspeisung aus erneuerbaren Energien ist zwar immer besser prognostizier- und planbar, aber der Systembetrieb wird für die Netzbetreiber immer anspruchsvoller. Nach wie vor müssen auch in Brandenburg jährlich große Strommengen abgeregelt werden, da der Netzausbau nicht mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien Schritt hält. „Umso wichtiger ist es, den Netzbetreibern zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben und gleichzeitig möglichst vielen Marktteilnehmern einen Anreiz zu geben, ihre Anlagen so zu betreiben, dass sie gezielt lokalen und regionalen Netzengpässen entgegenwirken. Das kann zur Reduzierung des Netzausbaus und zur Kosteneffizienz beitragen“, erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Hendrik Fischer, der Minister Steinbach in der Konferenz vertrat.
„Nicht nur der flexible Betrieb der wachsenden Anzahl von Elektroautos und Wärmepumpen kann zur Beseitigung von Netzengpässen beitragen. Auch in der Industrie gibt es zahlreiche Anlagen, die auf entsprechende Preissignale des Strommarkts reagieren könnten“, sagte Fischer. Darüber hinaus könne die flexible Stromerzeugung auch für ältere Windkraft- und Solarstromanlagen ein Geschäftsmodell sein, die in den kommenden Jahren aus der Förderung herausfallen.
Mit dem Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz wird die Bundesregierung aufgefordert, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen in Zusammenarbeit mit den Ländern anzupassen, um in einem ersten Schritt einen Markt für Flexibilitäten zu schaffen. „Die Thematik ist komplex, bietet im Zusammenspiel mit der Digitalisierung des Messstellenbetriebs und der Abrechnung – Stichwort: Smart Meter – aber viel Potenzial für die Energiewende“, erklärte Staatssekretär Fischer. Das Thema Flexibilitätsmärkte müsse deshalb rasch angegangen werden, zumal die marktbasierte Nutzung von Flexibilitäten auch die Sektorenkopplung befördere.
Hintergrund der Brandenburger Initiative ist, dass die märkischen Verteilnetzbetreiber überdurchschnittlich von den netzbedingten Auswirkungen des Ausbaus erneuerbarer Energien betroffen sind. Im Rahmen einer von einem Konsortium von Brandenburger Akteuren beauftragten Studie wurde 2020 ein Modell für die marktbasierte Nutzung von Flexibilitäten erarbeitet – inklusive eines umfassenden Pakets an Vorschlägen zur Anpassung des regulatorischen Rahmens. Die Ergebnisse der Studie wurden im Fachforum Energiewende, das zweimal jährlich unter Leitung von Minister Steinbach zusammenkommt, diskutiert und bildeten nun die Basis für den Brandenburger Vorstoß in der Wirtschaftsministerkonferenz.
Der Abschlussbericht kann unter https://www.e-bridge.de/2021/06/konsortium-um-e-bridge-veroeffentlicht-den-masterplan-flexibilitaet-in-brandenburgs-verteilnetzen/ heruntergeladen werden.