Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

Ein Drittel der Novemberhilfen und 40 Prozent der Dezemberhilfen sind über Abschläge ausgezahlt – Künftig bis zu 4 Millionen Euro Unterstützung möglich

Nach den Abschlagszahlungen werden ab sofort die Anträge auf Novemberhilfe bearbeitet und die vollen Summen ausgezahlt

Potsdam, 12. Januar 2021. Im Rahmen der so genannten „November- und Dezemberhilfe“ wurden bereits 28,6 bzw. 14,7 Millionen Euro an Abschlagszahlungen ausgezahlt. Das gab Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute im Kabinett bekannt. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) kann heute mit der kompletten Auszahlung der „Novemberhilfen“ für die von den Corona-Einschränkungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen in Brandenburg beginnen. Voraussichtlich ab Ende Januar sollen die Anträge auf „Dezemberhilfe“ bearbeitet werden können. Zugleich kündigte Steinbach ein „Plus“-Unterstützungsprogramm an, nachdem die EU-Kommission dazu grünes Licht gegeben hat. Damit können Betriebe in der Coronakrise mit bis zu 4 Millionen Euro unterstützt werden. Bisher lag die Grenze bei einer Million Euro.

Insgesamt lagen der ILB 7.868 Anträge auf Unterstützung aus den „Novemberhilfen“ vor, 92,3 Prozent der Antragsteller erhielten einen Abschlag. „Beantragt wurden rund 85 Millionen Euro Förderung. Davon sind über die Abschlagsregelung 28,6 Millionen ausgezahlt, also rund ein Drittel“, erklärte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach heute.

Zudem lagen der ILB 3.424 Anträge auf „Dezemberhilfe“ vor, davon haben 95 Prozent einen Abschlag erhalten. Es seien rund 32,6 Millionen Euro Förderung beantragt worden. „Davon sind 14,7 Millionen ausgezahlt gezahlt worden, das sind rund 40 Prozent“, sagte Steinbach.     

Der Minister weiter: „Ich bin froh, dass die letzten technischen Schwierigkeiten nun ausgeräumt sind, so dass die Auszahlung der vollen Novemberhilfen jetzt starten kann. Es ist wichtig, dass das Geld in voller Höhe schnell bei den Unternehmen und Selbstständigen ankommt. Auch wenn die Betroffenen bereits eine Abschlagszahlung bekommen haben, ist dies nur ein Bruchteil dessen, was die Firmen aktuell zum Überleben benötigen. Wir wissen, wie dringend sie die gesamte Unterstützungssumme brauchen. Aufgrund der bundesweit einheitlichen Systematik war eine frühere Auszahlung jedoch leider nicht möglich.“

Die Abschlagszahlungen wurden in einem vollständig automatisierten System bearbeitet. Für Unternehmen beliefen sich die Abschläge auf bis zu 50.000 Euro, für Soloselbständige auf bis zu 5.000 Euro. Die vom Lockdown betroffenen Unternehmen erhalten mit der November- und Dezemberhilfe 75 Prozent ihres entsprechenden Umsatzes im Vorjahr für den Zeitraum der Schließung erstattet. Die Hilfen gelten für Unternehmen aller Größen und Branchen. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen, die von den Schließungsverordnungen vom 28.Oktober, 25. November und 2. Dezember 2020 betroffen sind.

Alle Unternehmen (Einzelhandel u.a.), die zum 16. Dezember 2020 geschlossen wurden, können die Überbrückungshilfe 3. Phase in Anspruch nehmen. Hierzu laufen aktuell die letzten Abstimmungen auf Bundesebene. Anträge sollen noch im Januar 2021 gestellt werden können.

Höhere Beihilfesätze bei den Corona-Wirtschaftshilfen

Das Kabinett hat heute zudem eine wichtige Nachbesserung für die außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie behandelt und einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zugestimmt: Mit der „Novemberhilfe Plus“ und der „Dezemberhilfe Plus“ können nun auch die Unternehmen finanziell unterstützt werden, deren Beihilfen insgesamt über eine Million Euro liegen. „Dies hilft vor allem größeren Unternehmen im Land, die von den Corona-Schließungsverordnungen betroffen sind und sichert Arbeitsplätze“, erklärte Minister Steinbach.

Die „Novemberhilfe Plus“ und die „Dezemberhilfe Plus“ erlauben staatliche Beihilfen bis zu jeweils insgesamt vier Millionen Euro. Seit Ende Dezember 2020 liegt dazu die Entscheidung der EU-Kommission vor. Darauf hatte auch Brandenburg gedrängt, „damit wir unsere Betriebe in dieser schwierigen Lage unterstützen können“.   

Die „Plus“-Anträge  müssen wie auch schon bei der „Novemberhilfe“ und der „Dezemberhilfe“ elektronisch über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte über den Bundesserver www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Dies soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung auch noch im Januar möglich sein. Bewilligungsstelle des Landes Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Um eine schnelle (Teil-)Auszahlung der Hilfe zu erreichen, soll es wieder eine Abschlagszahlung über das bundesweite Antrags­portal geben.