Grünes Licht für Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro
Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Vergabegesetzes
Potsdam, 15. Dezember 2020. Der bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Brandenburg geltende Mindestlohn soll von aktuell 10,68 Euro auf 13 Euro je Zeitstunde erhöht werden. Einer vom Wirtschaftsministerium vorgelegten entsprechenden Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes hat das Kabinett heute zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Die Erhöhung des Vergabemindestlohns auf 13 Euro hatte die Mindestlohnkommission des Landes Brandenburg der Landesregierung im Sommer empfohlen. Zuvor hatte der Landtag Ende Januar eine Novellierung des Vergabegesetzes beschlossen und die Landesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen.
Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte: „Die deutliche Erhöhung des Vergabemindestlohns ist sinnvoll und trägt zu mehr guter Arbeit im Land Brandenburg bei. Mit der Änderung unseres Vergabegesetzes tragen wir Sorge dafür, dass der Wettbewerb um die Aufträge der öffentlichen Hand nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben ausgetragen wird. Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung sind entscheidende Voraussetzungen dafür, dass unsere Unternehmen im Ringen um die allseits so dringend benötigten Fachkräfte nicht gegenüber anderen Regionen den Kürzeren ziehen.“
Fachkräfte seien unerlässlich, damit die Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibe, so der Minister weiter. „Und nur eine wettbewerbsfähige Wirtschaft schafft Wohlstand“, unterstrich Steinbach.
Nach dem aktuell geltenden Brandenburgischen Vergabegesetz darf seit Januar 2020 ein Auftrag der öffentlichen Hand nur an einen Betrieb vergeben werden, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, seinen „für die Erfüllung der Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten“ ein Bruttoentgelt von mindestens 10,68 Euro zu zahlen. Der Mindestlohn wird nun zum 1. Januar 2021 auf zunächst 10,85 Euro erhöht. Das gilt für alle Vergaben ab 3.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium wird dazu kurzfristig eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. In dem Gesetz ist geregelt, dass der Vergabemindestlohn ab 2021 jeweils um den Prozentsatz angehoben wird, um den sich auch der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.
Sobald das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist und der Landtag der Änderung des geltenden Vergabegesetzes zugestimmt hat, kann die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro in Kraft treten. Die Erhöhung zum 1. Januar 2021 ist damit ein Zwischenschritt.
Der brandenburgische Mindestlohn für öffentliche Aufträge liegt über dem Mindestlohn auf Bundesebene. Dieser soll zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen.
Der brandenburgische Landtag hatte die Landesregierung zudem aufgefordert, neben einer Erhöhung des Mindestlohns weitere Änderungen am Gesetz wie die Einführung einer Tariftreueklausel zu prüfen. Hierzu und zu weiteren Punkten wird es im Laufe der Legislatur vertiefte Gespräche unter Beteiligung der Sozialpartner geben. Die Landesregierung hat sich entschieden, zunächst auf weitere Änderungen des Vergabegesetzes zu verzichten – vor allem, um die Erhöhung des Mindestlohns rasch umsetzen zu können.
Aktuelle Informationen gibt es im Vergabeportal unter „Aktuelles“: https://vergabe.brandenburg.de/aktuelles