Corona-Hilfe nun bis Ende 2020 und flexibler gestaltet
Wirtschaftsminister Steinbach: „Wichtiges Signal für Brandenburger Wirtschaft“
Potsdam, 21. Oktober 2020. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Bundesländern die Verlängerung der Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Selbständige aus allen Branchen bis Ende 2020 auf den Weg gebracht. Das Programm unterstützt die klein- und mittelständischen Unternehmen sowie Solo-Selbständigen und Freiberufler, die von der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, mit Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Die Überbrückungshilfe beträgt für vier Monate maximal 200.000 Euro. „Mit den Änderungen können Unternehmen und Selbstständige mit hohen Umsatzausfällen stärker unterstützt werden als bisher“, hob Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach hervor.
Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 können von heute an wie bisher über die bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Sie müssen über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder einen Rechtsanwalt gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Minister Steinbach erklärte: „Die Überbrückungshilfe wird nicht nur verlängert, sie ist gerade für besonders betroffene Unternehmen auch noch einmal verbessert worden. Der intensive Austausch der vergangenen Wochen mit Vertretern von Branchen und Verbänden sowie den Kammern spiegelt sich in der überarbeiteten Überbrückungshilfe wider.“ So wurde beispielsweise die Eintrittsschwelle ins Programm für kleine und mittlere Unternehmen gesenkt, außerdem ist die Deckelung der Beträge für KMU gestrichen worden. „Im Ergebnis könnte das Programm mehr Unternehmen und Selbständigen helfen, wirtschaftliche Notlagen zu vermeiden“, sagte Steinbach.
Neu aufgenommen ist auch die Erstattung von Kosten, die für Unternehmen entstehen, die ihren Geschäftsbetrieb stärker in die Außenbereiche verlagern. Das kann konkret dem schwer betroffenen Hotel- und Gaststättenbereich bei der Anschaffung von Außenzelten und Wärmestrahlern helfen. Damit soll den steigenden Infektionszahlen begegnet werden.