Arbeitsförderung
Brandenburgs Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt: Die Beschäftigung hat zugenommen, die Arbeitslosigkeit ist deutlich zurückgegangen. Die Corona-Krise hat diesem positiven Trend vorerst ein Ende gesetzt. Es gelingt nicht allen Menschen, (wieder) eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen.
Dies gilt nicht nur, aber insbesondere für Personen, die langzeitarbeitslos sind und für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Sie bedürfen der besonderen Unterstützung, damit sie ihre individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessern und Arbeitslosigkeit überwinden können.
Dafür stehen verschiedene Instrumente der aktiven Arbeitsförderung, die im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) geregelt sind, und weitere Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) verankert sind, zur Verfügung. Das Land Brandenburg ergänzt die gesetzlichen Leistungen durch ausgewählte zielgerichtete und für den Brandenburger Arbeitsmarkt maßgeschneiderte Förderprogramme.
Leistungen der Arbeitsförderung beinhalten eine ganze Reihe von Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Zentraler Bestandteil für Leistungsbeziehende des SGB II und des SGB III ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 81-87 SGB III). Darüber hinaus können zur Unterstützung der Arbeit- oder Ausbildungsaufnahme Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erbracht werden (§§ 44-47 SGB III).
Zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können auch Leistungen an Arbeitgeber erbracht werden (§§ 88-92 SGB III).
Zur Berufswahl und Berufsausbildung findet Berufsberatung einschließlich der Beratung über Ausbildungsfragen und Vermittlung in berufliche Ausbildungsstellen statt (§§ 48-80 SGB III).
Zum Verbleib in Beschäftigung können u.a. Kurzarbeitergeld und Insolvenzgeld gewährt werden (§§ 95-111 SGB III).
Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, können durch einen Gründungszuschuss (§§ 93, 94 SGB III), Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) oder weitere Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (§ 16c SGB II) gefördert werden.
Für Leistungsbeziehende des SGB II stehen zusätzlich noch folgende Förderangebote zur Verfügung:
- Kommunale Eingliederungsleistungen (§ 16a SGB II),
- Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II),
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e SGB II),
- Freie Förderung (§ 16f SGB II),
- Nachgehende Betreuung (§ 16g SGB II),
- Förderung schwer zu erreichender junger Menschen (§ 16h SGB II) sowie
- Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II).
Zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben können spezifische Förderleistungen (§§ 112-129 SGB III) sowie Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderte Menschen (§ 90 SGB III) erbracht werden.
Vertiefende Informationen und Hinweise zu konkreten Anspruchsvoraussetzungen der Leistungen der Arbeitsförderung können der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums entnommen werden.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften in der EUFörderperiode 2021-2027 vom 25.05.2022
Wer wird gefördert?
Gefördert werden juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Kombination einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung mit bedarfsorientierten Unterstützungsmodulen.
Integrationsbegleitende als sozialpädagogische Begleitung
• Gefördert wird die Integrationsbegleitung als ressourcen- und lösungsorientierter Prozess. Sie setzt vor der Teilnahme an Unterstützungsmodulen an und wird begleitend hierzu fortgeführt. Zudem kann sie nach einem erfolgreichen Übergang in Erwerbstätigkeit oder in Bildung als Nachbetreuung weitergeführt werden.
• Eine Integrationsbegleiterin oder ein Integrationsbegleiter sollte in der Regel nicht mehr als 20 Teilnehmende gleichzeitig betreuen. Hinzu kommen die Kinder der Teilnehmenden, die indirekt von der Förderung ihrer Eltern profitieren und selbst nicht als Teilnehmende zählen.
Unterstützungsmodule
• Es werden Unterstützungsmodule gefördert, die
o zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden beitragen und auf eine Integration in Erwerbstätigkeit vorbereiten und/ oder die soziale Situation der Teilnehmenden verbessern,
o das Zusammenleben in den Familienbedarfsgemeinschaften stärken und festigen und
o die Kinder der teilnehmenden Familien spezifisch fördern.
Optional können gefördert werden:
• eine aufschließende psychologische Beratung von Teilnehmenden
o Zusätzlich zur sozialpädagogischen Begleitung durch Integrationsbegleitende kann psychologisches Fachpersonal in die Maßnahmen eingebunden werden.
• Projektmittel zur Entwicklung neuer Unterstützungsangebote
o Optional können Projektmittel beantragt werden, die der Entwicklung und Implementierung von neuen Unterstützungsangeboten für die Zielgruppen dienen. Der Start des Entwicklungsprozesses muss innerhalb der ersten zwölf Projektmonate erfolgen.
Wie wird gefördert?
Es werden Projekte in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gefördert.
Die förderfähigen Gesamtausgaben umfassen:
• projektbezogene Personal- und Sachkosten
• indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben
• teilnehmerbezogene Ausgaben (ALG II-Pauschale)
• Ausgaben für Fahrten, die den Teilnehmenden an der Maßnahme entstehen
Die Zuschusshöhe zu den Ausgaben für die Fahrten der Teilnehmenden ist abhängig vom Wohnort. Sie beträgt bei einem Wohnort
• in einer kreisfreien Stadt 20 Euro pro Person und Monat und
• in einem Landkreis 45 Euro pro Person und Monat.
Antragsverfahren
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 03.06.2022 bis einschließlich zum 28.06.2022 zu stellen.
Die Antragsauswahl erfolgt durch die ILB unter Einbeziehung eines fachlichen Votums der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Förderzeitraum
Die Projekte sollen im Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2025 durchgeführt werden.
Geltungsdauer
Die Richtlinie tritt am 25.05.2022 in Kraft und am 31.07.2028 außer Kraft.
Weitere Informationen
ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/integrationsbegleitung-fuer-langzeitarbeitslose-und-familienbedarfsgemeinschaften-2022/
wfbb.de/unsere-services/foerderprogramme/integrationsbegleitung-fuer-langzeitarbeitslose-und-familienbedarfsgemeinschaften
Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Brandenburg GmbH
Infotelefon Arbeit: (0331)660-2200
Internet: www.ilb.de
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg zur Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben im Land Brandenburg in der Förderperiode 2021 – 2027
Mit dem Förderprogramm verfolgt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB das Ziel Langzeitarbeitslosigkeit zu reduzieren. Über die Beschäftigung in Sozialbetrieben soll dieser Personenkreis langfristig in reguläre Beschäftigung integriert werden. Damit wird ein Beitrag geleistet, um Armut im Land Brandenburg zu bekämpfen.
Wer wird gefördert?
Sozialbetriebe, die ehemalige Langzeitarbeitslose im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen marktnah sozialversicherungspflichtig beschäftigen.
Dies können juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften sein, die einen Sozialbetrieb betreiben.
Was wird gefördert?
Die Förderung gilt für die Personalausgaben des Betreuungs- beziehungsweise Anleitungspersonals, das im Sozialbetrieb angestellte Langzeitarbeitslose in ihrer Arbeit sozialpädagogisch begleitet.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, ehemalige Langzeitarbeitslose mit Wohnsitz außerhalb des Landes Brandenburg.
Vorhaben, die bereits für den genannten Zuwendungszweck eine Förderung aus Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union, anderen Förderprogrammen der Europäischen Union oder aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten.
Wie wird gefördert?
Eine Förderung der Personalausgaben für die Betreuer und Anleiter erfolgt für die Dauer von maximal 36 Monaten.
Für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung eines beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten gefördert.
Eine Vollzeitstelle kann für fünf zu betreuenden Personen eingesetzt werden. Maßgeblich für die Feststellung der Anzahl der betreuten ehemaligen Langzeitarbeitslosen pro Monat ist, dass diese mindestens einen Tag im Monat bei der oder dem Zuwendungsempfangenden sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Pro Vollzeitäquivalent können monatlich maximal 4.726 EUR gefördert werden.
Fördernehmer
Juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb im Land Brandenburg betreiben.
Förderthemen
Gefördert werden Personalausgaben von Sozialbetrieben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung von in diesen Sozialbetrieben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ehemaligen Langzeitarbeitslosen.
Förderart:
Zuschuss
Geltungsdauer
Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung zum 12. Dezember 2022 in Kraft und mit Ablauf vom 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Weitere Informationen:
ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/sozialbetriebe-2023/
arbeit.wfbb.de/unsere-services/foerderprogramme/sozialbetriebe
Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Brandenburg GmbH
Infotelefon Arbeit
Telefon: 0331 660-2200
Internet: www.ilb.de
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung sozialer Innovationen im Land Brandenburg Modellprogramm zur Förderung neuer Ansätze für die Brandenburger Arbeitspolitik der EU-Förderperiode 2021–2027 vom 7. Juli 2023
Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Ideen für innovative Lösungsansätze und die Erprobung dieser Ansätze für bestehende Probleme im Land Brandenburg.
Wer wird gefördert?
natürliche Personen,
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sowie
rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert?
Entwicklungsprojekte (Erarbeitung innovativer Handlungsansätze) insbesondere zur Vorbereitung und inhaltlichen Konzipierung von Modellprojekten
Modellprojekte (Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze)
Finanzierungsart?
Vollfinanzierung
Für Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro.
Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der Bewilligungsbehörde im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt.
Für Modellprojekte bis zu 300.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten.
Gefördert werden die direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden und die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben.
Förderzeitraum:
7. Juli 2023 - 31.Dezember 2028
Weitere Informationen:
ILB Übersicht der Förderprogramme Soziale Innovationen 2023
WFBB Förderprogramme Soziale Innovationen
Kontakt:
Informationen zum Programm erhalten Sie beim "Infotelefon Arbeit" der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Telefon: (0331)660-2200
Internet: www.ilb.de
Das neue Förderprogramm des MWAE „Willkommen in Brandenburg“ ermöglicht Kommunen die Einrichtung kommunaler Welcome-Center.
Die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen sollen eine Transparenz insbesondere über die vor Ort existierenden Angebote und konkreten Hilfestellungen bieten und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Anfangszeit nach der Einwanderung durch ein individuelles Integrationsmanagement bei der Aufnahme einer Beschäftigung unterstützen. Damit wird ein Beitrag zur beruflichen und sozialen Integration sowie zu einer alle Lebensbereiche umfassenden Willkommenskultur vor Ort geleistet und Haltefaktoren für einen Verbleib in Brandenburg werden gezielt gestärkt.
Weitere Informationen zu Förderung erhalten Sie hier:
Willkommen in Brandenburg 2022 (ilb.de)
Willkommen in Brandenburg | Wirtschaftsförderung Brandenburg (wfbb.de)
Das Team „Soziale Innovation & Integration“ der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg (WFBB) unterstützt Akteure der Arbeitspolitik bei der Entwicklung und Umsetzung von Förderprogrammen und Projekten, die der Beschäftigungsförderung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Brandenburg dienen. Es fördert durch Beratung und individuelle Begleitung die Qualitätssicherung in der Projekt- und Programmumsetzung und unterstützt den Ergebnis– und Erfahrungstransfer durch Arbeitsgespräche, Workshops sowie der Veröffentlichung guter und innovativer Praxisbeispiele.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite der WFBB.
Eine Sammlung „guter Praxis“ findet sich im sogenannten Good Practice Pool.
Studie "Marktorientierte Sozialunternehmen in Brandenburg"
Die Bedeutung marktorientierter Sozialunternehmenvon hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Diese generieren einen großen Teil ihrer Einnahmen am Markt und nicht aus Zuschüssen oder Stiftungsmitteln. Wesentliches Merkmal aller Sozialunternehmen ist dabei, dass bei ihnen nicht der Profitgedanke im Vordergrund steht, sondern die Lösung sozialer und/oder ökologischer Probleme mit unternehmerischen Mitteln.
Um genauere Kenntnisse über das Wirken dieser Unternehmen in Brandenburg zu erlangen, hat das Arbeitsministerium im Februar 2020 eine aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanzierte Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Download (PDF-Datei):
Studie "Marktorientierte Sozialunternehmen in Brandenburg"