Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK)

„Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche im Lausitzer Braunkohlebergbau“

Gutachten liegt jetzt vor

Potsdam/Cottbus, 27. November 2018. Das vom Brandenburger Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) für die Länder Brandenburg und Sachsen in Auftrag gegebene Gutachten „Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche im Lausitzer Braunkohlebergbau“ liegt jetzt vor. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die LEAG hinreichende Vorsorge für die Wiedernutzbarmachung von Flächen im Lausitzer Braunkohlerevier trifft.

Die Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche wird im Braunkohlenbergbau in der seit Jahrzehnten praktizieren Weise durch die Bildung bilanzieller Rückstellungen getroffen.  

Seit dem Übergang der Braunkohlensparte vom schwedischen Energiekonzern Vattenfall auf die tschechische EPH-Gruppe werden die Tagebaue in der Lausitz durch die Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) betrieben. Anlässlich dieser geänderten gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse haben das Land Brandenburg und der Freistaat Sachsen, vertreten durch die zuständigen Bergbehörden, das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg und das Sächsische Oberbergamt, die bisherige Verfahrensweise überprüft.

Das LBGR beauftragte Prof. Dr.-Ing. habil. Hossein H. Tudeshki von der TU Clausthal und Prof. Dr. jur. Johann-Christian Pielow von der Ruhr-Universität Bochum, ein Gutachten zur Überprüfung der bergbaubedingten Rückstellungen der LE-B zu erstellen. Die Datengrundlagen wurden seitens der LE-B zur Verfügung gestellt. In dem Gutachten werden bergtechnische und bergwirtschaftliche Gesichtspunkte sowie die rechtlichen Vorgaben für die Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung und für Sicherheitsleistungen nach dem Bundesberggesetz betrachtet.

Die Verfasser des Gutachtens kommen zu der Einschätzung, dass die Rückstellungen die steuerlichen Vorgaben gemäß Handelsgesetzbuch abbilden. Die den Rückstellungen zugrunde liegenden Maßnahmen sind plausibel und vollständig. Die seitens der LE-B angewandte Methodik zur Berechnung der erforderlichen Höhe der bergbaubedingten Rückstellungen stellt sich insgesamt valide dar. Zudem wird auch die Höhe der bergbaubedingten Rückstellungen der LE-B für die Wiedernutzbarmachung als insgesamt richtig bewertet. Die bilanzielle Rückstellungen können Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens gegeben und damit im Rahmen der Prüfung der Erforderlichkeit einer Sicherheitsleistung berücksichtigt werden.

Das Gutachten finden Sie auf der Website des LBGR.